Was macht der Kreistag?

Der Kreistag nimmt gemeinsame Aufgaben der Gemeinden in einem Landkreis wahr, deren Bewältigung die einzelnen Gemeinden finanziell oder in der Abwicklung überfordern würde.

Der Kreistag wird von der Landrätin oder dem Landrat einberufen. Seine Mitglieder wählen die kreisangehörigen Gemeinden alle fünf Jahre neu.

Wie wird gewählt?

Für die Wahl des Kreistags gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens. Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren)

Kein Gehalt - Aber Entschädigung

Für ihre Arbeit bekommen die Kreistagsmitglieder kein eigenes Gehalt, müssen aber von ihrer sonstigen Arbeit für die Kreistagstätigkeit freigestellt werden. Sie haben daher ein Recht auf Entschädigungen für einen eventuellen Verdienstausfall sowie auf eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.

„Feierabend-Mandatsträger"

Wie im Gemeinderat gibt es auch im Kreistag das Problem, dass die ehrenamtlich tätigen Kreisratsmitglieder mit einer hauptamtlichen Verwaltung zusammen arbeiten. Die große Menge an Vorlagen müssen dann die „Feierabend“-Mandatsträgerinnen und -träger im Kreistag in ihrer begrenzten Zeit studieren, um sachgerecht entscheiden zu können.

Unsere Inhalte

Die inhaltliche Grundlage der Fraktionsarbeit bildet das SPD-Kreiswahlprogramm für die Wahlperiode 2021 bis 2026.

Zu Beginn der Wahlperiode haben wir mit den Grünen eine Gruppenvereinbarung geschlossen, die Zug um Zug umgesetzt werden soll.