Bearbeitungszeit von Anträgen auf wirtschaftliche Jugendhilfe

Als nicht hinnehmbar kommentiert der Kreistagsabgeordnete Manfred Kuhlmann die Antwort des Landrates auf eine Anfrage der SPD-Fraktion. Die SPD hatte sich nach der Bearbeitungsdauer für Anträge auf wirtschaftliche Jugendhilfe erkundigt. Aus der Antwort des Landkreises geht hervor, dass die Bearbeitungszeit derzeit bei circa fünf bis sechs Monaten liege. Diese Situation ziehe sich schon seit Anfang des Jahres hin.


Familien und Alleinerziehende, die auf wirtschaftliche Jugendhilfe angewiesen seien, müssten unnötig lange auf das ihnen zustehende Geld warten, meint Kuhlmann.

„Es sind nicht die finanziell gut gestellten Familien, denen ein Rechtsanspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe zusteht. Daher müsste gerade in diesem Bereich alles unternommen werden, um zeitnah die vorliegenden Anträge zu bearbeiten. Aber genau das ist derzeit nicht gewährleistet“, so Kuhlmann. Wie die Verwaltung in der Antwort mitteilte, befinden sich noch 286 Fälle in Bearbeitung, 245 Fälle sind demnach noch unbearbeitet.

Im Frühjahr wird voraussichtlich wieder eine für die Verwaltung normale Bearbeitungszeit von zwei Monaten erreicht werden. Auch das sei schon grenzwertig, so Kuhlmann. Er fordert daher den Sozialdezernenten Wucherpfennig auf, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit eine zügige Abarbeitung der Rückstände möglich ist: „Bei allem Verständnis für Einsparungen bei den Personalkosten darf dies nicht auf den Rücken der
Antragssteller stattfinden. Es geht bei den Anträgen auch um Unterstützung von frühkindlicher Bildung. Da darf es bei der Bearbeitung keinen Verzug geben und deshalb muss sofort auf diese Misslage reagiert werden“, fordert Kuhlmann.