Antrag auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 24.02.2010 „Erweiterte interkommunale Zusammenarbeit/ Gestaltung einer gemeinsamen Region“

a) Der Landkreis Göttingen beteiligt sich an einem gemeinsamen ergebnisoffenen Gutachten zur Zukunft der regionalen Strukturen.
b) Die diesem Antrag beiliegenden Fragen müssen aus Sicht des Landkreises Göttingen durch das Gutachten Beantwortung finden.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Finanzmittel für die Mitfinanzierung des Gutachtens im Haushaltsjahr 2011 einzustellen.
d) Nach Vorlage des Gutachtens werden die weiteren Handlungsschritte im Kreistag festgelegt. Gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt zur Begleitung des weiteren Prozesses ein Lenkungsausschuss unter Beteiligung aller Kreistagsfraktionen und der kreisangehörigen Gemeinden durch den Kreistag eingerichtet.

Begründung
Der Beschluss des Northeimer Kreistages vom 14.01.2011 zur Amtszeitverlängerung des Landrates sowie zur Vergabe eines Gutachtens hat die Türen für die Diskussion um die Zukunft der regionalen Strukturen weit geöffnet. Mit dem Gutachten werden die Chancen und Risiken einer verstärkten Zusammenarbeit bis hin zur möglichen Fusion der oben genannten oder einzelner Gebietskörperschaften untersucht. Es soll auf Grundlage der Untersuchung zu den Niedersächsischen Kommunalstrukturen, die von Prof. Dr. Joachim Jens Hesse vorgelegt worden ist, erstellt werden.
Richtigerweise hat unter anderem der Landtagsabgeordnete Stefan Wenzel (Grüne) gefordert, dass ein gemeinsames Gutachten aller am Diskussionsprozess beteiligten Landkreise und der Stadt Göttingen in Auftrag gegeben werden muss. Dazu hat die Stadt Göttingen bereits ihre Bereitschaft erklärt. Um sich in der Region nicht zu isolieren und um seinen Beschluss vom 24.02.2010 umzusetzen, soll nun der Kreistag des Landkreises Göttingen eine Beteiligung an dem Gutachten beschließen.
Bei der Gutachtenbeauftragung sollte die Erwartungshaltung geäußert werden, dass die noch ausstehenden Ergebnisse für eine Funktionalreform in das Gutachten mit einfließt. Der von der Landesregierung geäußerte Zeitplan für die Vorlage konkreter Maßnahmen hinsichtlich einer Funktionalreform ist für die Gutachtenerstellung zu berücksichtigen.