Sehr geehrter Herr Landrat!
Die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen im Kreistag Göttingen bittet Sie, die folgende Resolution zur Vorbereitung auf die Tagesordnung des Kreisausschusses am 11.03. und zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.03.2014 zu setzen.

Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Resolution: Göttingen als Sozialgerichts-Standort

Der Kreistag Göttingen bittet die Landesregierung zu prüfen, inwieweit in Göttingen ein Sozialgericht eingerichtet werden kann. Der Sozialgerichts-Standort Göttingen sollte die örtliche Zuständigkeit für die Landkreise Göttingen und Osterode sowie ggf. Northeim erhalten. Eine organisatorische Zusammenarbeit mit vorhandenen Gerichten ist anzustreben. Die Nutzung von vorhandenen Räumlichkeiten (Sitzungssäle) sollte besonders geprüft werden.

Begründung
Der Landkreis Göttingen gehört zum Gerichtsbezirk des Sozialgerichtes Hildesheim, da die Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen nach wie vor analog zu den Grenzen der Regierungsbezirke bis 1977 organisiert ist. Göttingen ist somit (abgesehen vom Sonderfall Wolfsburg) die einzige niedersächsische Großstadt, die über kein eigenes Sozialgericht verfügt und zudem in deutlicher Entfernung vom Gerichtssitz liegt.
Bedingt durch Verlagerungen von der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Rechtsunsicherheiten insbesondere hinsichtlich des SGB II sind die Fallzahlen der niedersächsischen Sozialgerichte von 20.972 Eingängen im Jahre 2000 auf 42.377 Eingänge in 2012 gestiegen. Die erhöhte Geschäftsbelastung ist inzwischen zum Dauerzustand geworden. Der Raum Göttingen stellt keine Ausnahme dar: Derzeit sind etwa 600 Verfahren gegen den Landkreis Göttingen und 300 Verfahren gegen die Stadt Göttingen anhängig.
Bei Verfahren im Rentenrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz geht es in der Regel um oft ältere Menschen, die gesundheitliche Einschränkungen haben. Bei diesen Verfahren wäre eine Verhandlung in Göttingen für die Kläger/innen eine große Erleichterung.
Auch für die Prozessbevollmächtigten würde sich eine Anreise nach Hildesheim erübrigen. Die Stadt Göttingen sowie der Landkreis Göttingen würden ebenso wie das Land als Träger der Prozesskostenhilfe, Kosten sparen, wenn Verhandlungen grundsätzlich in Göttingen stattfänden.
Noch wichtiger ist, dass es vor allem ein Beitrag zu mehr Bürgernähe wäre.