Sehr geehrter Herr Landrat,
die Gruppe SPD-Bündnis90/Die Grünen im Kreistag Göttingen bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages am 12.11.2014 zu setzen:

Die Kreisverwaltung wird gebeten,

sich auf Landes- und Bundesebene dafür einzusetzen, dass

* geprüft wird, in welcher Weise und unter welchen Voraussetzungen eine vollkommene oder zumindest teilweise Befreiung von als fair gehandelt klassifiziertem beziehungsweise zertifiziertem Kaffee von der Kaffeesteuer realisiert werden kann;

* geprüft wird, in welcher Weise dafür am geeignetsten eine Institution bei der Bundesregierung oder der Zollverwaltung eingerichtet werden kann, die die Entwicklung der Kriterien für die Anerkennung von Kaffee als fair gehandelt vornimmt und anschließend deren Einhaltung überwacht, und dabei nach Möglichkeit auch die Erfahrungen und Kompetenzen der bestehenden internationalen Fairtrade-Zertifizierungssysteme in den Beratungs- und Entwicklungsprozess einzubeziehen.

* in geeigneter Weise darauf hingewirkt wird, dass die so erzielten Steuerersparnisse von den Produzenten beziehungsweise Anbietern des fair gehandelten Kaffees auch tatsächlich durch entsprechend niedrigere Endverkaufspreise für eine Stärkung der Marktanteile des fair gehandelten Kaffees genutzt werden;

* dem Kreistag bis zum 31. Dezember 2014 über die diesbezüglichen Bemühungen zu berichten.

Begründung
Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer, die es außer in Deutschland in Europa nur noch in Belgien und in Dänemark gibt. Die aktuelle Besteuerung von € 2,19 pro Kilogramm Röstkaffee und € 4,78 pro Kilogramm Instantkaffee führt bei dieser Bundessteuer zu Einnahmen von ca. € 1 Milliarde pro Jahr. Der Marktanteil von Fairtrade-Kaffee ist zwar stetig wachsend, aber immer noch bescheiden. Eine Befreiung von der Kaffeesteuer könnte den höheren Marktpreis von Fairtrade-Kaffee soweit reduzieren, dass der Anteil schnell steigen würde.

Ein diesbezüglicher Antrag fand in der Hamburger Bürgerschaft am 07.05.2014 eine Mehrheit (siehe dazu auch Drucksache 20/11520).

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.