Sehr geehrter Herr Landrat!
Die Gruppe SPD - Bündnis90/Die Grünen im Kreistag Göttingen bittet Sie, den folgenden Antrag zur Vorbereitung auf die Tagesordnung des Kreisausschusses am 16. Dezember und zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 17. Dezember 2014 zu setzen:

Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die europäische Jugendgarantie im Landkreis umzusetzen. Nach dem Verlassen der Schule oder bei Arbeitslosigkeit soll jedem Jugendlichen innerhalb von 4 Monaten ein qualifiziertes Angebot unterbreitet werden. Dabei soll sie auch bei den anderen beteiligten Institutionen und Netzwerken darauf hinwirken, dass die Jugendgarantie flächendeckend in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen umgesetzt wird.

Die Verwaltung soll für ihren Wirkungsbereich SGB II darstellen, wie viele junge Menschen aktuell seit über 4 Monaten arbeitslos sind und wie viele von ihnen bisher ein passendes Angebot innerhalb der Jugendgarantie erhalten haben.

Bei der Umsetzung soll der Eintritt in eine Ausbildung Priorität haben. Aktivitäten wie die geplante Ausbildungszusage der Kreishandwerkerschaft wären in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Über den jeweiligen Umsetzungsstand ist im Jugendhilfeausschuss und im Sozial-und Gesundheitsausschuss zu berichten.

Begründung:

Die europäische Jugendgarantie hat für Europa einen sehr hohen Stellenwert, kommt aber nur schleppend in Gang. Trotz Fachkräftemangels gibt es gerade unter den sog. Altbewerbern eine viel zu hohe Zahl von jungen Menschen, die den Weg in eine Ausbildung anscheinend nicht finden. Da aber bekanntermaßen eine gute Ausbildung fast ein Garant für eine Zukunft ohne Transferleistungen ist, sollte alles unternommen werden, um jedem ausbildungsbereiten jungen Menschen eine passende Ausbildung zu garantieren.

Zur Information:

Auszug aus einer Anfrage der Fraktionen SPD/Bündnis90/Die Grünen im Landtag vom 10.1.2014:

Die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa vernichtet nicht nur Zukunftsperspektiven von Millionen junger Menschen, sie richtet in hohem Maß volkswirtschaftliche Schäden an. Laut einer Studie der Europa-Universität Viadrina kostet den EU-Staaten die hohe Jugendarbeitslosigkeit jährlich rund 75 Milliarden Euro und hat für die Betroffenen zwischen 2009 und 2011 zu Wohlstandsverlusten von fast 227 Milliarden Euro geführt (vgl. Die Welt, 23.9.2013). Neben den Verlusten für die europäischen Volkswirtschaften sind die individuellen Folgen für die von Arbeitslosigkeit betroffenen Jugendlichen dramatisch. Ein misslungener Einstieg in das Berufsleben birgt für jede/n Jugendliche/n die Gefahr von Orientierungs- und Perspektivlosigkeit und sozialer Ausgrenzung. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, präventiv anzusetzen und den Weg in Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen. Eine angemessene und qualifizierende schulische, universitäre oder duale Ausbildung ist der beste Schutz gegen Jugendarbeitslosigkeit.

Zentrale Aussage zur Jugendgarantie: (Quelle: BAG/JAW, Walter Würfel)

Mithilfe der Jugendgarantie soll Jugendlichen nach höchstens vier Monaten Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung, Lehrstelle oder Weiterbildung angeboten werden, um der immens hohen EU-Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Anders als in vielen europäischen Staaten ist in Deutschland weniger die Höhe der Jugendarbeitslosigkeit vordringlich, sondern die große Zahl junger Menschen, die langfristig ohne qualifizierte Ausbildung bleiben. Die jugendpolitische Herausforderung lautet, allen jungen Menschen Ausbildung zu ermöglichen, und zwar durch kohärente Förderung und eine verbindliche Ausbildungsgarantie!