Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Verwaltung der Stadt Göttingen ein Konzept zur Verstetigung des Prozesses "Inklusion bewegen" zu erarbeiten. Das Konzept soll die Professionalisierung des Prozesses längerfristig sichern. Dabei sind auch die bereits vorhandenen personellen Ressourcen zu berücksichtigen.

Begründung

Der Prozess „Inklusion“ bewegen soll auf Grundlage der Arbeitsergebnisse (von zumeist Ehrenamtlichen) der fünf Arbeitsgruppen und den Empfehlungen der Steuerungsgruppe der letzten zwei Jahre fest in der Verwaltung (sowohl der Stadt als auch der Landkreise/dem zukünftigen Landkreis) verankert werden mit dem Ziel, die Arbeitsergebnisse nun umzusetzen. In den vergangenen zwei Jahren ist eine beachtliche Struktur von Stadt und Landkreis Göttingen aufgebaut worden, die nun verstetigt werden muss. Wir brauchen ein Konzept, in das die bisherigen Arbeitsergebnisse priorisiert (kurz-, mittel-, langfristig) einfließen. Das Konzept soll zudem die notwendige Erweiterung in der größer werdenden Fläche des zukünftigen Landkreises skizzieren. Überdies soll es einen ersten Ansatz aufzeigen, wie und bei welchen Verwaltungseinheiten und/oder freien Trägern die mit der Steuerung und Durchführung des Prozesses verbundenen Aufgaben erledigt werden könnten. Weitere Einrichtungen, die es in dem zukünftigen größeren Landkreis gibt, sollen dabei einbezogen werden. Das Konzept soll eine Grundlage schaffen, um den personellen und sächlichen Bedarf zur Bewältigung dieser Aufgaben zu ermitteln.

Die antragstellenden Fraktionen sind sich einig, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserer Region auf die Dauer allein ehrenamtlich nicht geleistet werden kann.

Allein in Göttingen waren laut dem Landesamt für Statistik Niedersachsen 6.943 Menschen mit einem Behinderungsgrad von 50-100% zum Stichtag 31.12.2013 erfasst. Es kann dann angenommen werden, dass unter Einbeziehung der Behinderungsgrade 20 – 40 % die Zahl der Betroffenen ungefähr bei 16.000 liegt, davon etwa ¼ mit Skelett- oder Muskelerkrankungen. Im gesamten Landkreis Göttingen waren insgesamt 20.694 Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 % - 100 % erfasst. Unter Einbeziehung der Behinderungsgrade 20 – 40 % wäre die Zahl der Betroffenen ungefähr bei 35.000. Im Landkreis Osterode mit 7.689 erfassten Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 % - 100 % wäre unter Einbeziehung der Behinderungsgrade 20 – 40 % die Zahl der Betroffenen ungefähr bei 13.000.

Diese Zahlen zeigen eindrücklich, wie wichtig die Professionalisierung des Prozesses „Inklusion bewegen“ ist.