Durch eine jahrelange Verzögerungstaktik der vorigen Landesregierung bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie droht dem Land Niedersachsen jetzt ein Strafverfahren der EU in Millionenhöhe. Daher müssen durch den Landkreis für die nach Brüssel gemeldeten Natura 2000-Gebiete dringend Schutzgebietsverordnungen erlassen werden. Für das Gebiet „Seeanger, Retlake, Suhletal“ ist dabei vom Land eine Naturschutzgebietsverordnung (NSG) zwingend vorgesehen.

In dem komplizierten Verfahren wird die rot-grüne Mehrheitsgruppe im Kreistag bei der Ausgestaltung vor Ort darauf achten, dass die Umsetzung im Einzelnenverträglich mit den notwendigen privaten und landwirtschaftlichen Nutzungen ist.
„Transparenz im Entscheidungsprozess ist wichtig und lässt für die Bürger die Ergebnisse leichter nachvollziehbar werden. Gleichzeitig streben wir ein hohes Maß an Umwelt- und Naturschutz an“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD Reinhard Dierkes. „Konkret sollen Ortslagen und private Wohngrundstücke von der Ausweisung als NSG ausgenommen werden und Grundstücke durch den Verlauf der Gebietsgrenzen nicht geteilt werden. Ebenso sollen in Umfang und Zeit begrenzte notwendige Zufütterungen im Gebiet und den Randzonen erlaubt sein“, so Martin Worbes der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen.
„Wir gehen davon aus, dass noch vor der abschließenden Beschlussfassung im Umweltausschuss ein öffentlicher Erläuterungstermin stattfindet, um den Betroffenen die fachliche Bewertung der Verwaltung vorzustellen und ihnen die Möglichkeit zu geben, vorhandene Fragen zu beantworten“, so Worbes und Dierkes abschließend.