Der Erlass einer sogenannten „Katzenschutzverordnung“, wie sie die Kreistagsgruppe SPD/Grüne/FWLG vorschlägt, würde nach Auffassung der Kreisverwaltung zur Verminderung des Tierleids erheblich beitragen. Hintergrund des Vorschlags sei „eine Häufung von freilaufenden Katzen, die verwildert ihr Leben fristen, sowohl in städtischen als auch in dörflichen Gebieten. Oftmals sind sie herrenlos und können keinem Halter zugeordnet werden.

Werden diese Tiere eingefangen und in Tierheimen oder Pflegestellen untergebracht, bestehen zunehmende Schwierigkeiten, diese Tiere zu vermitteln.

Vielfach sind die Katzen erkrankt, haben Tumore oder Verletzungen“, berichtet die Verwaltung in ihrer Stellungnahme. Kastrierte Kater und Katzen hätten dagegen oft kleinere Streifgebiete, „so dass auch der Verbreitung und Übertragung von Krankheitserregern Vorsorge getragen“ werde. Ein Entwurf einer „Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen im Gebiet des Landkreises Göttingen, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter oder Halterinnen frei bewegen“ befinde sich derzeit zur Prüfung im Justiziariat der Kreisverwaltung.

Der Kreistag befasst sich in seiner Sitzung am 2. Oktober 2019 mit unserer Initiative für eine Katzenschautzverordnung. mb/gaf