Zur Anwendung der Wohngeldtabelle zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten für SGB-II-Leistungsempfänger erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Jörg Wieland:

„Die Entscheidung des Kreistages war richtig. Die SPD-Fraktion hat seit fast zwei Jahren die Anwendung der Wohngeldtabelle gefordert. Sie ist von den Sozialgerichten in der Rechtssprechung anerkannt. Warum schwarz-grün im Kreistag erst jetzt mitzieht, ist mir schleierhaft.

Das Mietgutachten hat die SPD-Fraktion stets abgelehnt. Es hat den Landkreis über 70.000 Euro gekostet und ist faktisch wertlos. Das Schlimme ist, dass in der Verwaltung niemand für dieses Schlammassel Verantwortung übernehmen will. Die dilettantischen Fehler führen dazu, dass die SPD-Fraktion ein Abwahl-verfahren des zuständigen Dezernenten Franz Wucherpfennig prüft. Das Ergebnis werden wir 2011 darlegen.

Gleichzeitig fordern wir die Verwaltung auf, in Sachen Mietgutachten Schadensersatzansprüche gegen die Firma F+B umgehend und sorgfältig zu prüfen. Laut Sozialgericht ist das Mietgutachten nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Hier wurden Steuergelder mit vollen Händen von der schwarz-grünen Mehrheitsgruppe zum Fenster hinaus geworfen. Die SPD-Fraktion fordert nun die Verwaltung auf, alles zu unternehmen, um das Geld zurückzuholen.“

Zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten für SGB-II-Leistungsempfänger erklärt der SPD-Kreistagsabgeordnete Gregor Motzer (Mitglied im Sozialausschuss):

„Der Sozialdezernent sollte aus den Fehlern endlich lernen. Wenn ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wird, dann nur mit Beteiligung der Städte und Gemeinden, Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter sowie aller Fraktionen im Kreistag. Alles andere ist mit der SPD-Fraktion nicht zu machen.

Die SPD-Fraktion hat bisher kein grünes Licht für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gegeben. Wenn der Sozialdezernent meint, dass ein qualifizierter Mietspiegel unbedingt erforderlich ist, muss er das nachweisen. Und er muss seine Hausaufgaben sorgfältig machen. Dazu gehören ein durchschaubares Verfahren und das Einhalten von wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen.

Für die SPD-Fraktion sind der Nachweis der Erforderlichkeit, eine breite Betei-ligung und eine durchschaubares Verfahren Voraussetzungen, wenn sie der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels und damit der Ausgabe von über 150.000 Euro zustimmen soll. Jetzt gilt erst einmal die Wohngeldtabelle für die Betroffenen und wenn es nach der SPD geht, kann das auch so bleiben.“