Die Reinigungskräfte des Landkreises sollen alle in die Entgeltgruppe 2 eingestuft werden. Die EG 1 wird damit faktisch abgeschafft. Die SPD-Kreistagsfraktion hat - zusammen mit dem Personalrat - schon lange an dem Thema gearbeitet. Anfang des Jahres wurde von der Gruppe SPD-Grüne-Freie Wähler ein Beschluss herbeigeführt, dem sich die anderen Fraktionen anschlossen. Merkwürdig nur, was die CDU daraus in einer Presseerklärung machte.

Die CDU-Kreistagsfraktion und ihr schulpolitischer Sprecher Jens Haepe teilten Anfang September per Presse-Information Folgendes mit: „Dank der Initiative von Schulleiter Jens Haepe, der auch schulpolitischer Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion ist, wurde die Eingruppierung aller im Landkreis beschäftigten Reinigungskräfte diskutiert und neu geregelt. ... Die CDU-Fraktion brachte dazu bereits im Januar 2017 einen entsprechenden Antrag ein, der im Fachausschuss für Personal, Organisationsentwicklung und Gleichstellung behandelt und schließlich einstimmig vom Kreistag beschlossen wurde.“

Dazu erklärt die Mehrheitsgruppe von SPD, Grünen und Freien Wählern im Kreistag Göttingen: Diese Behauptungen sind falsch!

Wir wundern uns doch sehr, dass Herr Haepe die Höhergruppierung der Reinigungskräfte beim Landkreis Göttingen für sich allein reklamieren will.

Die Mehrheitsgruppe stellt hierzu Folgendes richtig:

Es ist schlichtweg falsch, dass die Eingruppierung aller beim Landkreis beschäftigten Reinigungskräfte dank der Initiative von Jens Haepe diskutiert und neu geregelt wurde. Die Mehrheitsgruppe von SPD, Grünen und Freien Wählern war schon zu Zeiten, als Herr Haepe noch kein Kreistagsabgeordneter war, der Auffassung, dass die Reinigungskräfte besser gestellt werden müssen und eine Höhergruppierung in die Entgeltstufe 2 unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten gerecht wäre. Nicht zu verschweigen sind außerdem die jahrelangen Bemühungen des Personalrates in dieser Angelegenheit, die nun auch durch dessen beharrliches Festhalten an der Höhergruppierung umgesetzt werden können. In dieser Frage besteht mittlerweile ein Konsens aller Fraktionen im Kreistag.

In der Januar-Sitzung des Personalausschusses war es die Mehrheitsgruppe, die im Rahmen der Beratung des Stellenplanes 2017 diese Thematik erneut einbrachte. In dieser Sitzung wurde zum ersten Mal deutlich, dass sich nun endlich auch die CDU-Fraktion offensichtlich dieser Ansicht anschließen wollte, was wir ausdrücklich begrüßen. Der in der Presseerklärung der CDU angesprochene CDU-Antrag für die Februar-Sitzungen des Kreisausschusses sowie des Kreistages wurde in dieser Sitzung lediglich angekündigt. Er hatte sich jedoch bereits vor diesen Sitzungen erledigt, da sich alle Mitglieder des Personalausschusses – einstimmig (!) – auf folgenden Antrag geeinigt haben:

„Die Verwaltung wird beauftragt, alle tarifpolitischen/rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die eine Eingruppierung der Reinigungskräfte in die Entgeltgruppe 2 TVöD ermöglichen.“

Der CDU-Antrag war somit obsolet, da auf Initiative der Mehrheitsgruppe aus SPD, Grünen und Freien Wählern der Ausschuss diesen einstimmigen Beschluss gefasst hat. Somit kam der CDU-Antrag in den Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages gar nicht mehr auf den Tisch, da die Thematik bereits abgearbeitet war. Haepes Einlassung, der Antrag der CDU sei im Fachausschuss behandelt und schließlich einstimmig vom Kreistag beschlossen worden, entspricht schlichtweg nicht der Wahrheit.

Jetzt zu behaupten, die Änderung sei Dank eines CDU-Antrages erfolgt – der in Wirklichkeit nicht mal behandelt wurde (!) – ist schon sehr abenteuerlich.

Der wirkliche Beitrag des Herrn Haepe in dieser Frage tendiert eher gegen Null und ist allenfalls im Nanobereich messbar. Dass er mit seiner Vereinnahmung auch die jahrelangen Bemühungen des Personalrats ignoriert und abwertet, nimmt er dabei in Kauf.

Anlage: Protokollauszug Personalausschuss 19. Januar 2017

Auszug aus dem Protokoll des Ausschusses für Personal, Organisationsentwicklung und Gleichstellung vom 19.01.2017 (Parteien in Klammern ergänzt):

Frau Sterr (SPD) erläutert, dass die Reinigungskräfte der Kreisverwaltung aus Sicht der Gruppe SPD/GRÜNE/FWLG besser gestellt und insofern eine Eingruppierung in die EG 2 TVöD angestrebt werden sollte. Herr Thriene (CDU) weist in diesem Zusammenhang auf den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur „Eingruppierung der Reinigungskräfte“ vom 18.01.2017 hin. Herr Guder sagt eine Überprüfung der Bewertungen im Bereich der Reinigungskräfte zu.

Die Mitglieder des Ausschusses einigen sich insofern auf folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, alle tarifpolitischen/rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die eine Eingruppierung der Reinigungskräfte in die Entgeltgruppe 2 TVöD ermöglichen.“

Ergebnis: -einstimmig angenommen-

Rückblick: Unsere ursprüngliche Presseinformation vom 14. Juni 2017