Zum neuen Schuljahr treten neue Regelungen für die Schülerbeförderung in Kraft. Der Landkreis Göttingen erstattet mehr Schülerinnen und Schülern als bisher die Kosten für die Monatskarte. Hintergrund ist die Angleichung der bisherigen Regeln aus den Altkreisen Göttingen und Osterode. „Wir haben die besten Regeln aus beiden Satzungen zusammengeführt“, erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Nadia Affani.

Der nun wirksame Kreistagsbeschluss ging auf Initiative der Mehrheitsgruppe über den Verwaltungsvorschlag hinaus und verkürzte die Mindestentfernung für Grundschüler von 2,5 auf 2 Kilometer. Die Verbesserung gelte auch für Schulkindergärten und Sprachfrühfördermaßnahmen.

„Das ist eine erhebliche Verbesserung der Schülerbeförderung im neuen fusionierten Landkreis“, stellt Maria Gerl-Plein fest. Die Mehrheitsgruppe habe die Chance genutzt, die in der fusionsbedingten Angleichung verschiedener Satzungen lag, und neben den Mindestentfernungen auch die zumutbaren maximalen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht verkürzt, so die Vertreterin der Grünen-Kreistagsfraktion im Schulausschuss. Eine wesentliche Verbesserung bestehe für die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klasse im Bereich Osterode darin, dass der Landkreis die Kosten ihrer Fahrkarte bereits ab 3 Kilometer Entfernung zwischen Schule und Wohnung übernimmt. Bislang waren es 3,5 Kilometer.

„Die Sicherstellung der Schülerbeförderung ist für uns Ausdruck von Teilhabe an der Bildung und somit ein Aspekt sozialer Gerechtigkeit“, so Lothar Dinges, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler. Er wies darauf hin, dass Berufsschüler künftig bereits ab 3 Kilometer Anspruch auf Kostenerstattung haben. Bislang waren es 5 Kilometer. Künftig sollen bei Schulschluss bis zur 7. Stunde generell für alle Schulformen und Jahrgänge 45 Min. Wartezeit nicht überschritten werden. Bislang gab es im Altkreis Göttingen bis zu 60 Minuten Wartezeit bei Schülerinnen und Schülern der 5. bis 10. Klasse.