Die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Göttingen bittet Sie, den folgenden Antrag zur Vorbereitung auf die Tagesordnung des Kreisausschusses am 16.12. und zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 17.12.2014 zu setzen.

Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige im ländlichen Raum verbessern!

Der Kreistag spricht sich für das Ziel aus, die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige weiter zu verbessern, so dass ältere Menschen im ländlichen Raum bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen können.

Die Verwaltung wird gebeten,
- den aus ihrer Sicht aktuellen Bedarf im Sozialausschuss darzustellen.
- sich für die Schaffung zusätzlicher Tagespflegeeinrichtungen einzusetzen.
- ein Netzwerk für ambulante Betreuung im Landkreis aufzubauen.

Begründung
Eine Tagespflege ermöglicht pflegebedürftigen Personen, dass sie weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld (Dorf, Haus, Wohnung) bleiben können und tagsüber vor Ort betreut werden.
Durch die Tagespflege werden Angehörige entlastet, die die Hauptlast der Pflege tragen: Der überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Haus gepflegt. Gemeinsame Freizeitaktivitäten und Mittagessen schaffen einen geregelten Tagesablauf und führen zu sozialen Kontakten. Die Einweisung in stationäre Pflegeeinrichtungen kann verhindert werden. Gerade im ländlichen Raum wird zukünftig Handlungsbedarf bei der Betreuung von älteren und pflegebedürftigen Menschen bestehen.
Der Bevölkerungsverlust wird die Region außerhalb der Stadt Göttingen besonders treffen, bis zum Jahr 2025 werden wir 8,4 Prozent (gleich 13.319 Einwohner) verlieren (Waibel-Studie 2010). Hinzu kommt noch eine Verschiebung bei den Altersgruppen. Im Jahr 2025 werden ca. 48 Prozent der Einwohner des Landkreises Göttingen RentnerInnen sein (Demografiebericht Landkreis Göttingen – Waibel-Studie). Gleichzeitig wird die Anzahl der Pflegebedürftigen steigen.
Derzeit gibt es in Deutschland 2,5 Millionen Menschen, die gepflegt werden müssen. Diese Zahl wird sich bis zum Jahr 2030 auf 3,4 Millionen Menschen erhöhen.
Wir wollen neben den notwendigen zentralen stationären Pflegeeinrichtungen vermehrt auch dezentrale teilstationäre Einrichtungen und ambulante Dienste und Wohnformen vor Ort. Ziel sollte sein, dass kleine Einrichtungen in einer möglichst großen Zahl in den Gemeinden geschaffen werden.