Änderungsantrag zum Antrag Der Linken in Drs.-Nr. 0349/2014: Schutz der kommunalen Selbstverwaltung vor den Handelsabkommen CETA ,TTIP,TISA

Die Gruppe SPD - Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Göttingen beantragt:

Der Beschlussvorschlag des Antrages in Drs.-Nr. 0349/2014 wird ergänzt bzw. geändert und lautet nun wie folgt:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag setzt sich uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, für den Schutz der Daseinsvorsorge und der Kultur- und Bildungspolitik ein.

Der Kreistag beobachtet mit großer Sorge die auf europäischer Ebene stattfindenden Verhandlungen zu den Handelsabkommen TTIP, CETA und TISA. Die Befürchtungen liegen nahe, dass diese Verhandlungen unter Umständen negative Auswirkungen für die Kommunen nach sich ziehen könnten. Das betrifft insbesondere die Auftragsvergabe und das öffentliche Beschaffungswesen, sowie die Gestaltung der regionalen Energieversorgung, dem des Umweltschutzes, der Unterstützung der Kultur, der Tarifgestaltung und der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der Kommunen und der kommunalen Unternehmen.

Mit diesem Antrag unterstützt der Landkreis Göttingen das gemeinsame Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen von Oktober 2014.

Der Kreistag fordert die an den Verhandlungen beteiligten Organe der Europäischen Union, der die Bundesregierung und der die Landesregierung insbesondere dazu auf, darauf Einfluss zu nehmen, dass

1. die Verhandlungen zukünftig und weiterhin mit größtmöglicher Transparenz geführt und entsprechend vergangene Versäumnisse nachgeholt werden,

2. die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge sichergestellt wird,

3. in den Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens und des Wettbewerbsrechts nicht über das europäische Vergabe- und Konzessionspaket hinausgegangen wird,

4. das bestehende hohe Schutzniveau in den Bereichen des Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltschutzes gewährleistet bleibt und eine Verpflichtung zum Abbau von Schutzstandards nicht erfolgt.

Die Begründung des Antrages wird durch folgende Version ersetzt:

Obgleich die jüngsten Ereignisse, wie etwa die offizielle Veröffentlichung des Verhandlungsmandates der Europäischen Kommission zum Handelsabkommen TTIP und die Einberufung eines Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für TTIP unter Beteiligung der Kommunen, auf eine zukünftige Ermöglichung gesellschaftlicher und politischer Debatten und Diskurse unter gleichzeitiger Information der Öffentlichkeit bezüglich des gegenwärtigen Standes der Vertragsverhandlungen, sowie der Verhandlungspositionen der Europäischen Union hindeuten lassen, sehen sich die genannten Handelsabkommen noch immer dem berechtigten Vorwurf mangelnder Transparenz und Partizipation ausgesetzt. Um eine größtmögliche Akzeptanz in Bezug auf die betroffenen Abkommen zu gewährleisten, müssen diesbezügliche Versäumnisse entsprechend nachgeholt und für die Zukunft verhindert werden.

Durch die in Rede stehenden Abkommen wird eine Liberalisierung des Handels bezweckt. Damit ist zum einen die Schaffung des Marktzugangs in verschiedenen Bereichen, zum anderen der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse verbunden.

Um die Organisationsfreiheit der Kommunen insbesondere in dem Bereich der Daseinsvorsorge nicht zu beeinträchtigen, dürfen diesbezügliche Marktzugangsverpflichtungen nicht in die noch in Verhandlung befindlichen Abkommen aufgenommen werden. Insbesondere soll keine Verpflichtung zur Liberalisierung dieser Bereiche erfolgen. Der Landkreis Göttingen begrüßt die nach bisherigem Stand erfolgte Ausnahme im kulturellen Bereich und im Bereich der Wasserversorgung, betont aber zugleich auch die Notwendigkeit für entsprechende Ausnahmeregelungen bezüglich anderer originär kommunaler Dienstleistungssektoren. Darüber hinaus darf der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse weder zu einer Verpflichtung zum Abbau bestehender Schutzstandards – insbesondere in den Bereichen Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltschutz – führen, noch dürfen als notwendig erachtete Erhöhungen entsprechender Standards grundsätzlich unterbunden werden.

Bezüglich des öffentlichen Beschaffungswesens und der Vergabe öffentlicher Aufträge soll darauf hingewirkt werden, dass keine über die jüngst reformierten europäischen Rahmenbedingungen für das Vergabe- und Beschaffungswesen hinausgehenden Verpflichtungen der Kommunen erfolgen.