Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Der Landrat wird gebeten, künftig grundsätzlich auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten. Über Ausnahmen in begründeten Fällen ist im für Personal zuständigen Ausschuss zu informieren.

Begründung

Die Mehrheitsgruppe SPD/Grüne legt Wert auf gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Kreisverwaltung. Die frühere Praxis mit einer Befristungsquote von ca. 20 Prozent wurde von Landrat Bernhard Reuter beendet. Derzeit liegt die Befristungsquote bei ca. 10 Prozent. Gleichzeitig wurden zahlreiche Honorarverhältnisse in Festanstellungen umgewandelt und damit Perspektiven für eine sicherere Lebensplanung eröffnet.

Ziel des Wegfalls der sachgrundlosen Befristung ist es einerseits Planungssicherheit für Beschäftigte zu schaffen, andererseits dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Der Landkreis als attraktiver Arbeitgeber muss sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen und Verwaltungen behaupten und sollte mit guten Rahmenbedingungen punkten. Die Stadtverwaltung der Stadt Göttingen verfährt hier in ähnlicher Weise.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet in vielen Fällen die Möglichkeit einer Befristung mit Sachgrund dort, wo bspw. aufgrund befristeter Stellen im Stellenplan heute noch keine langfristige Perspektive aufgezeigt werden kann.