Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zur Sitzung des Kreistages am 6. September 2017:

Ausbau der Familienzentren im Landkreis Göttingen und Weiterentwicklung des Konzeptes zu Familienzentren 4.4

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag bittet die Verwaltung, bis zum Jahr 2020 insgesamt mindestens 20 Familienzentren im Landkreis Göttingen zu initiieren und zu fördern.

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, ein weiterentwickeltes Konzept zum Schwerpunkt „Familienzentren“ vorzulegen. Damit sollen vorerst insgesamt 4 Familienzentren in 4 regional abgegrenzten Sozialräumen, in denen der Jugendhilfebedarf vergleichsweise hoch ist, weiterentwickelt werden. Ziel ist es, im Rahmen des sozialpolitischen Leitbildes „Prävention statt Reparatur“ diese Familienzentren als dauerhaftes sozialpädagogisches Angebot zu etablieren und ihnen eine besondere Ausstattung zu gewähren, um den besonderen erzieherischen Anforderungen in diesen Sozialräumen bestmöglich nachkommen zu können.

Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Mittel entsprechend den Fortschritten einzuplanen und Vorschläge zur Finanzierung zu unterbreiten. In erster Linie sollen die Mittel durch Umschichtung im Jugendhilfeetat bereitgestellt werden.

Die Ergebnisse sind grundsätzlich im Jugendhilfeausschuss vorzutragen und zu beraten.

Begründung

Familienzentren bieten für Kinder, Eltern und Familien verschiedene Angebote zur pädagogischen Unterstützung, zur Förderung und jedweder Beratung in Fragen der Erziehung und Bildung.

Im Landkreis Göttingen existieren in folgenden Gemeinden bereits Familienzentren: Adelebsen, Bad Sachsa, Bovenden, Dransfeld, Duderstadt, Friedland, Gieboldehausen, Gleichen, Hann. Münden, Radolfshausen, Rosdorf, Staufenberg. Mindestens acht weitere Familienzentren sollen bis 2020 hinzukommen.

Dabei sollen in einem ersten Schritt vier Familienzentren in den Gemeinden entstehen, in denen noch keines existiert. Die verschiedenen bereits existierenden Modelle sollen als Grundlage für den Aufbau dieser neuen Familienzentren dienen und entsprechend finanziell vom Landkreis gefördert werden.

In einem zweiten Schritt sollen bis zu vier Familienzentren in Sozialräumen etabliert werden, in denen der Jugendhilfebedarf vergleichsweise hoch ist. Diese vier Familienzentren sollen entsprechend dem besonderen Jugendhilfebedarf angemessen ausgestattet werden, um wirksame Präventionsarbeit leisten zu können. Die Familienzentren sollen so Teil einer festen Präventionsstruktur in diesen Sozialräumen werden. Ziel ist es, durch die Etablierung solcher Familienzentren den Jugendhilfebedarf dauerhaft zu reduzieren und diese Mittel in Prävention umzuschichten. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche in ihrem sozialen Umfeld bessere Chancen bekommen.

gez. Dierkes gez. Worbes gez. Dinges