Dringlichkeits-Antrag an den Kreisausschuss am 21. Mai 2019 und den Kreistag am 23. Mai 2019

Der Kreistag des Landkreises Göttingen fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, bei der Überführung des Modellprojektes SPRINT in das Regelangebot SPRINT keine Begrenzung auf die schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler vorzunehmen, sondern die erhöhte Sprachförderung an den öffentlichen berufsbildenden Schulen auch weiterhin für Geflüchtete bis 25 Jahre anzubieten.

Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die bisher im Modellprojekt eingesetzten Personen auch weiterhin hier eingesetzt sein können.

Gleichzeitig bittet der Kreistag des Landkreises Göttingen den Landrat, in diesem Sinne beim Niedersächsischen Landkreistag aktiv zu werden.

Begründung

Der Erlass der Niedersächsischen Landesregierung zur Nachfolgeregelung des Modellprojektes SPRINT sieht vor, zum Schuljahresbeginn 2019/2020 das schulische Nachfolgeangebot SprInt an den öffentlichen berufsbildenden Schulen auf neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und schulpflichtige Jugendliche aus dem SEK I Bereich mit erhöhtem Sprachförderungsbedarf zu begrenzen.

Spracherwerb ist der Schlüssel zu jedweder Integration. Eine Kopplung der Sprachvermittlung mit den Bereichen Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt sowie Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben, wie es bislang an den berufsbildenden Schulen im Rahmen des SPRINT-Projektes umgesetzt wird, gilt landesweit als Erfolgsmodell. Hierbei sind die derzeit eingesetzten Personen wesentlich tragend für den Erfolg und die Vernetzung in die Region.

Die Umsetzung des neuen Erlasses in der geplanten Form führt allein in Göttingen zu einem Wegfall des Angebotes an den berufsbildenden Schulen für rund ¾ der derzeit beschulten Geflüchteten, mit der Konsequenz, dass vier der fünf bestehenden SPRINT-Klassen geschlossen werden müssen. Das läuft allen Integrationsbemühungen junger Geflüchteter entgegen.

Die Ausstattung mit den erforderlichen Lehrkräften ist eine originäre Landesaufgabe, aus dieser Verpflichtung darf sich die Niedersächsische Landesregierung nicht zurückziehen. Eine Begrenzung auf schulpflichtige Jugendliche missachtet, dass auch die nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen einen vergleichbaren Förderbedarf haben, der mit separaten und separierenden Sprachkursen nicht erfüllt werden kann. Für diese ist vielfach das Angebot der Berufseinstiegsklassen aber noch nicht nutzbar, da sie die hier notwendigen Vorkenntnisse nicht erworben haben.