Seit vielen Jahren gibt es im Landkreis Göttingen das Sportstättenförderprogramm. Der Altkreis Göttingen hat den Neu- und Umbau von Sportanlagen, die sich im Eigentum der Gemeinden oder Vereine befinden, sowie Erweiterung und Erhalt dieser Anlagen in den zurückliegenden 15 Jahren mit über 3,5 Millionen Euro gefördert. Dies entspricht einem Investitionsvolumen von insgesamt über 25 Millionen Euro. Das Programm wurde mit Beginn des Jahres 2017 auf den Altkreis Osterode am Harz ausgeweitet.

Dort gab es bisher kein entsprechendes Förderprogramm. Im Januar 2017 wurde bereits beschlossen, die Mittel des Sportstättenförderprogramms im Jahr um mindestens 100.000 Euro auf 250.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Für das erste Jahr der Fusion gelang es, einmalig über die verabredete Mindestsumme hinaus das Förderprogramm auf 325.000 Euro zu erhöhen. Dies lag an den günstigen finanziellen Verhältnissen und war eine vorweggenommene Reaktion auf die zu erwartende erhöhte Nachfrage an Förderanträgen.

Es ist uns als SPD-Kreistagsfraktion nach wie vor ein wichtiges Anliegen, dass sich viele Vereine und Gemeinden durch diesen Kreiszuschuss für ihre Sportsstätten zu weiteren Investitionen ermuntert fühlen und sie dadurch als Sportvereine und Gemeinden profitieren können.

Sportanlagen sind auch für den Zusammenhalt der Gemeinden und für die Arbeit der vielen Sportvereine im Landkreis eine grundlegend wichtige Einrichtung. Konkret bedeutet das Programm eine Förderung in Höhe von 20 %, begrenzt auf max. 130.000 Euro. Die prozentuale Förderung kann sich im Falle von umweltfreundlicher Bauweise und bei Umstellung auf Nutzung von umweltfreundlicher Energie auf 30 % (max. 130.000 Euro) erhöhen. Das gilt auch für Baumaßnahmen, die in besonderer Weise geeignet sind, den Anforderungen von Inklusion zu entsprechen. Auch hier können die dadurch entstehenden Mehrkosten bis zu 30 % gefördert werden.

Entscheidungsreife Anträge auf Förderung können über die Gemeinden beim Landkreis eingereicht werden.