Rede zum Schulentwicklungsplan von Nadia Affani (SPD), Vorsitzende des Kreisschulausschusses, im Kreistag am 18. Dezember 2018

Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

Was brauchen unsere Schulen, um auch in den nächsten Jahren erfolgreich arbeiten zu können? Diese Frage stand bei der Bewertung des Schulentwicklungsplanes für uns im Vordergrund.

Sie brauchen vor allem Verlässlichkeit.

Konkret bedeutet das, dass für alle Schulen im Landkreis die gleichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Der Landkreis steht vor der Aufgabe, seine Schulen zukunftsfest zu machen.

Dabei können wir nicht nur an morgen denken, sondern wir müssen auch an übermorgen denken.

Und wir müssen entlang der Realität der finanziellen Möglichkeiten planen.

Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden – das klingt zwar etwas abgedroschen, ist aber trotzdem uneingeschränkt richtig.

Der Landkreis Göttingen hat in den letzten Jahren seine Ausgaben für Schulen kontinuierlich erhöht: 2016 waren es noch 22 Millionen Euro, im kommenden Jahr werden es 29 Millionen sein. Jeder Cent davon ist gut angelegt.

Aber der Landkreis steht vor großen Herausforderungen:

Es gibt einen enormen Investitionsbedarf für Brandschutz, Barrierefreiheit und energetische Sanierung.

Hier mussten Prioritäten gesetzt werden, wie der Investitionsbedarf in den kommenden Jahren abgearbeitet werden soll.

Die Reihenfolge, die die Verwaltung vorgeschlagen hat, halten wir für sinnvoll:

Brandschutz muss selbstverständlich an erster Stelle stehen
Barrierefreiheit an zweiter Stelle, da das Niedersächsische Schulgesetz eine klare Frist bis August 2024 gesetzt hat
und an dritter Stelle sollte dann der pädagogische Bedarf der Schulen stehen, sodass die energetische Sanierung an vierter Stelle steht.

Es ist richtig, dass wir vorrangig dort investieren, wo viele Schüler sind, ohne aber die kleineren Schulen aus dem Blick zu verlieren.

Vieles lässt sich nicht von heute auf morgen umsetzen, auch wenn es wünschenswert wäre. Trotzdem können wir heute schon die richtigen Schritte einleiten. Dazu gehören die konkreten Aufträge an die Verwaltung.

Ganz unstrittig waren die Punkte nicht, besonders nicht Punkt 3, der die Aufhebung von Schulen betrifft. Zwei Aspekte sind hier entscheidend:

erstens: der Landrat soll erst dann einen Antrag auf Aufhebung einer Schule stellen, wenn die Anmeldezahlen auch mit Blick auf nachfolgende Jahrgänge eine Weiterführung nicht mehr rechtfertigen. Dieser Schritt darf – und hier nehmen wir den Plan wirklich wörtlich – nur das letzte Mittel sein. Das bedeutet: es muss vorher hinreichende Bemühungen gegeben haben, die Schule zu unterstützen. Und darauf werden wir achten.
zweitens: uns ist wichtig, dass über einen so weitreichenden Schritt die zuständigen Gremien und die Öffentlichkeit frühzeitig informiert werden, und dass es eine klare Beratungsfolge gibt. Transparenz muss das oberste Gebot sein.

Zur Transparenz gehört übrigens auch, dass Schüler, Eltern und Lehrer bei der Erarbeitung des Planes angemessen beteiligt worden sind. Wir wollten mit den Schulen sprechen – nicht über sie.

Deshalb haben wir als Mehrheitsgruppe schon früh den Dialog gesucht.

In vier großen Gesprächsrunden, an denen Schulleitungen, Elternvertreter und Schülervertreter teilgenommen haben, haben wir darüber gesprochen, was bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden muss.

Auch der Kreiselternrat war von Anfang an eingebunden und hat die gesamte Diskussion konstruktiv und sehr lösungsorientiert begleitet. Und auch die offen und überwiegend fair vorgetragene Kritik war eine wertvolle Hilfe. Für diese Unterstützung möchte ich mich stellvertretend für die gesamte Mehrheitsgruppe an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.

Wichtig war uns auch, dass die Schulen die Möglichkeit hatten, konkrete Vorschläge vorzutragen. Auf Antrag der Mehrheitsgruppe, einstimmig getragen vom Schulausschuss, gab es am 1. November 2018 eine öffentliche Anhörung – ein Novum in der Schulpolitik des Landkreises.

Wir im Schulausschuss wollten in erster Linie zuhören, und uns erst dann eine Meinung bilden. Die Stellungnahmen sind in unsere Beratungen eingeflossen und haben an einigen Stellen dann auch zu Veränderungen geführt. Deshalb liegt uns heute schon vor der Beschlussfassung bereits die zweite Fortschreibung vor, für die der Schulausschuss am 29. November 2018 eine klare Beschlussempfehlung ausgesprochen hat.

Das gesamte Verfahren, das in einigen Punkten sicherlich noch ausbaufähig ist, ist für mich im Großen und Ganzen ein gutes Beispiel demokratischer Kultur. Es zeigt: Wichtig ist nicht, auf unterschiedlichen Meinungen zu beharren, sondern eine gemeinsame Lösung zu finden, die möglichst viele Interessen berücksichtigt.

Ich finde, das ist uns gelungen.

Deshalb wird die SPD dem Schulentwicklungsplan zustimmen.