Verwertung von Grundstücks- und Gebäudeaufnahmen zu kommerziellen
Zwecken nur mit Zustimmung der Betroffenen (Antrag vom 12. März 2010)


Der Kreisausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten seitens
des Landkreises und der Gemeinden bestehen, um zu erreichen, dass die Aufnahme
und die Verwertung von Grundstücks- und Gebäudeansichten zu kommerziellen
Zwecken im Kreisgebiet von der Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht
werden kann und nicht in deren Unkenntnis stattfinden. Hierbei soll insbesondere
geprüft werden, ob es sich bei der Nutzung der Straßen durch Fahrzeuge, die die
Straßen zum Zweck der Erstellung von fotografischen oder filmischen Aufnahmen
befahren, um eine Sondernutzung handelt, die unter Erlaubnisvorbehalt steht.
Zudem fordert der Kreistag den Bundesgesetzgeber auf, unverzüglich eine Änderung
des Bundesdatenschutzgesetzes vorzunehmen, die die Interessen der Betroffenen
wirkungsvoll schützt. Auch die Landesregierung wird hiermit zu entsprechenden
Initiativen über den Bundesrat aufgefordert.


Begründung:
Die Aufnahme und (kommerzielle) Verwertung von Grundstücks- und Gebäudeaufnahmen
stellen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der
Betroffenen dar. Um den legitimen Schutz der Interessen von Eigentümern und
Nutzern zu wahren, reicht es nicht aus, dass Unternehmen, die solche Aufnahmen
erstellen und verwerten, den Betroffenen ein Widerspruchsrecht einräumen. Der
Aufwand, die Internetauftritte fortlaufend zu durchsuchen, um Kenntnis darüber zu
erlangen, ob das eigene Grundstück oder Gebäude aufgenommen worden ist und für
jeden zur An- und Einsicht frei zugänglich ist, stellt sich als völlig unverhältnismäßig
dar. Den Betroffenen muss durch den Gesetzgeber im Vorfeld die Möglichkeit
eingeräumt werden, die Verwertung dieser Aufnahmen abzulehnen.


Wer sich gegen den „Orwellschen Überwachungsstaat“ wehrt, darf auch nicht
zulassen, dass Unternehmen diese Totalausleuchtung des Lebens vornehmen. Denn
gerade diese sind nicht dem Gemeinwohl verpflichtet.