Änderungsantrag zur Vorlage 0037/2014: Ausgliederung Betriebe gewerblicher Art

Die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Göttingen beantragt:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage 0037/2014 wird ergänzt bzw. geändert (neue Änderungen fett und kursiv dargestellt, die Tischvorlage der Verwaltung im APOIG am 10.03.14 ist einfach kursiv dargestellt und eingearbeitet) und lautet nun wie folgt:

Der Kreistag stimmt der Ausgliederung der Betriebe gewerblicher Art Kreisvolkshochschule (einschl. Musikschule) und Schullandheime in die gemeinnützige Kreisvolkshochschule Südniedersachsen gGmbH zu. Die Gesellschaft wird nach Maßgabe des anliegenden, durch den folgenden Passus geänderten, Gesellschaftsvertrages mit dem Landkreis Osterode am Harz gegründet und geführt.

Der Gesellschaftsvertrag wird folgendermaßen geändert:

§11 Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern nach Abs. 2 und zwei stimmberechtigten BeschäftigtenvertreterInnen.

[Text der bisherigen Regelung] Die BeschäftigtenvertreterInnen werden auf Vorschlag des Betriebsrates von den jeweiligen Vertretungen in den Aufsichtsrat entsandt. Bis zur Einrichtung eines Betriebsrates wird jeweils ein/e BeschäftigtenvertreterIn auf Vorschlag des Personalrates des Landkreises Göttingen und des Personalrates des Landkreises Osterode am Harz von den jeweiligen Vertretungen in den Aufsichtsrat entsandt.

Der Landrat wird beauftragt, die Ausgliederung in Form eines Ausgliederungsplans vorzunehmen und den Gesellschaftsvertrag zu schließen. Der Wert der Ausgliederung und des Stammkapitals (§ 4 Gesellschaftsvertrag) ergibt sich durch den Jahresabschluss 2013. Gleichzeitig wird der Landrat bis zur notariellen Beurkundung ermächtigt, redaktionelle und unwesentliche Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorzunehmen.

Der Kreistag stimmt weiterhin der Absichtserklärung bezüglich eines Haustarifvertrages für die KVHS gGmbH zu:
Der Mantel- und Entgelttarifvertrag vom 2. Juli 2007 zwischen der VHS Göttingen e.V. und der Gewerkschaft ver.di wird als Haustarifvertrag bei der KVHS gGmbH der Gewerkschaft ver.di vorgeschlagen. Eine Überarbeitung des Tarifvertrages (Entgeltordnung) wegen der Berücksichtigung der Beschäftigten der KMS wird erfolgen. Der vorgenannte Tarifvertrag wird ohne Berücksichtigung der Kündigung durch die VHS Göttingen e.V. aus dem Jahr 2012 der gGmbH vorgeschlagen.
Der § 5 des Mantel- und Entgelttarifvertrages soll wie folgt geändert werden:
Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31.12.2017. Eine teilweise Kündigung des Tarifvertrages, die sich auf die jährlichen Tarifanpassungen (Lohn und Gehaltserhöhungen) bezieht, ist nicht möglich.

Antragsteller Gruppe SPD und Grüne im Kreistag