Sehr geehrter Herr Landrat,
zum Tagesordnungspunkt „Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Göttingen“ im AWVBPE am 07.07. legen wir folgende Beschlussempfehlung vor:

Der AWVBPE und der Kreisausschuss mögen empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das Land zu bitten, die nachfolgenden Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung in Karte und Text aus dem LROP zu entfernen und außerdem in Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung im Einzelfall Windenergieanlagen zuzulassen:

Abschnitt 3.2.2 Ziffer 03, Anhang 3

Nr.1266, 8 ha, Göttingen, Barterode, Naturstein, Lagerstätte gemäß RSK 4424 N 1 (Grefenburg/Barterode)

Abschnitt 3.2.2 Ziffer 02, Backenberg bei Güntersen, Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Nr. 267, Naturstein

4.2 04, Seite 229 f RROP

Forderung an das Land zum LROP

Windenergienutzung, Begründung der Ausschluss- und Abstandskriterien (5)

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung. Die punktuelle Inanspruchnahme für Windenergieanlagen rechtfertigt keine grundsätzliche Unvereinbarkeit. Dem Land gegenüber soll angeregt werden, im LROP entsprechend eine Änderung vorzunehmen. Entscheidend sollen Einzelfalluntersuchungen für Windenergieanlagen sein.

Der Vorsorgeabstand zu Straßen soll auf den gesetzlich zwingenden Mindestabstand reduziert werden.

Begründung:

Die beiden alten Steinbrüche (Basalt) Grefenburg bei Barterode und Backenberg bei Güntersen sind mittlerweile zu wichtigen Biotopen geworden. So wurde zum Beispiel im ehemaligen Steinbruch Grefenburg u.a. der Ästige Rautenfarn gefunden.

Große Teile des Backenberges sind durch Bodendeponierung überschüttet. Ein Basaltabbau kann hier wirtschaftlich nicht mehr stattfinden. Weitere nicht rekultivierte Flächen bestehen aus Wald, Gebüsch und kleineren Wasserflächen mit hohem Wert für den Naturschutz.

Bei großflächigen Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung ist z.B. eine punktuelle Nutzung für Windkraftanlagen in Teilbereichen mit der Rohstoffnutzung kompatibel, wenn ein Abbau erst in Jahrzehnten anstehen würde.