Der Kreistag appelliert an die Schulleiterinnen und Schulleiter der Gymnasien und Gesamtschulen im gemeinsamen Schulbezirk von Stadt und Landkreis Göttingen, das Aufnahmeverfahren an ihren Schulen ab dem Schuljahr 2017/2018 rechtskonform und im Interesse der Schülerinnen und Schüler gerecht auszugestalten. Die Landesschulbehörde wird gebeten, auf ein rechtssicheres Anmeldeverfahren hinzuwirken.

Der Kreistag appelliert an den Rat der Stadt, sich dieser Resolution anzuschließen.

Begründung
Im Einvernehmen mit der Stadt Göttingen hat der Landkreis Göttingen 2009 eine IGS in Bovenden eingerichtet. Die Stadt Göttingen und der Landkreis Göttingen haben im Herbst 2014 einen gemeinsamen Schulbezirk mittels Vereinbarung begründet. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde die IGS in Weende eingerichtet. Im Gegenzug wurde vereinbart, den IGS Standort Bovenden dauerhaft zu sichern und die vier Gesamtschulen gleich zu behandeln. Schon damals wies der Landkreis Göttingen darauf hin, dass das derzeit praktizierte Anmeldeverfahren nicht mit dem Schulgesetz vereinbar ist.

Das aktuelle Verfahren basiert auf der Anwendung des § 59a Nds. Schulgesetz, das ein Losverfahren vorsieht, wenn die vorliegenden Anmeldungen die Kapazitäten der Schulen überschreiten. Die bisherige Ausgestaltung des Losverfahrens benachteiligt viele Schülerinnen und Schüler. Die Kriterien, die derzeit im Losverfahren Anwendung finden, sehen sog. Leistungsgruppen vor. Deren Größe wird derzeit von den Gesamtschulen nach der Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler im 4. Jahrgang bemessen, die sich an den weiterführenden Schulen anmelden. Das führt dazu, dass auch Schülerinnen und Schüler, die sich an einem Gymnasium und gar nicht an einer Gesamtschule anmelden, Anteil an der Bildung der Leistungsgruppen für die Gesamtschulen haben. Folglich wird die Anzahl der Plätze an Gesamtschulen, die an Schülerinnen und Schülern aus leistungsstarken Gruppen vergeben werden, zulasten der übrigen Leistungsgruppen, deutlich höher. Dies bedeutet eine klare Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern aus den schwächeren Leistungsgruppen und Schülerinnen und Schülern mit Inklusionsbedarf.

So gibt es im gemeinsamen Schulbezirk eine Gesamtschule, die sich in den 5. Jahrgängen regelmäßig mit einem Anteil von nahezu 70 Prozent von Kindern aus den leistungsstärkeren Gruppen zusammensetzt. An anderen Gesamtschulen liegt der Anteil bei gerade einmal ca. 10 Prozent. Eine für die Gesamtschule typische und ihrer Art entsprechende Zusammensetzung läge bei jeweils einem Drittel von Kindern aus den oberen, mittleren und unteren Leistungsgruppen.

Das Verteilverfahren müsste, um rechtskonform zu sein, so organisiert werden, dass

  • erstens das derzeitig mögliche „Anmeldehopping“ durch Anmeldung an verschiedenen Schulen vermieden wird. Die Wahl der Schulform gerät so zur Wahl der Schule mit allen Nachteilen für die Schülerinnen und Schüler, die dabei hinten runterfallen.
  • Zweitens müssten die Kriterien für die Aufnahme an den Gesamtschulen so ausgestaltet sein, dass aus den drei Leistungsgruppen ein jeweils gleich großer Anteil von Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit hat, an den jeweiligen Gesamtschulen aufgenommen zu werden.
  • Drittens sollte das Wohnortprinzip Anwendung finden, wonach Schüler aus Geismar, die sich an einer Gesamtschule anmelden wollen, in Geismar aufgenommen werden, Schüler aus Grone an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule und so weiter.

Zuständig für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern sind die Schulleiter und die Landesschulbehörde. Von den Verantwortlichen fordern wir, dass das Aufnahmeverfahren zukünftig diskriminierungsfrei und rechtskonform ausgestaltet wird.