Änderungsantrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Antrag „Fortsetzung und Erweiterung des Sportstättenförderprogramms 2022 – 2027“ (Drs. 0346/2021) zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Partnerschaften am 21.01. sowie des Kreisausschusses am 01.03. und des Kreistages am 02.03.2022


Der Ausschuss und der Kreisausschuss mögen empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

  1. Das am 31.12.2021 beendete Sportstättenförderprogramm wird ab dem 01.01.2022 fortgesetzt und bis zum 31.12.2026 verlängert.
  2. Die Förderung von Kooperationen unter den Sportvereinen wird im Rahmen eines „Sportförderprogramms“ neu aufgebaut. Der Entwurf einer solchen zusätzlichen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sportförderprogramm des Landkreises Göttingen soll unter Beteiligung des Kreissportbundes erarbeitet und durch die Verwaltung spätestens bis zur Sitzung des AKSP am 28.06.2022 vorgelegt werden.


Begründung
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sportstättenförderprogramm 2017 – 2021 des Landkreises Göttingen läuft zum Jahresende 2021 aus. Daher ist es notwendig, die Richtlinie des sehr erfolgreichen Sportstättenförderprogramms zu verlängern. Diese soll für weitere fünf Jahre bis 2027 gelten.

Der Landkreis Göttingen hat bisher den Neu- und Umbau von Sportanlagen, die sich im Eigentum der Gemeinden oder Vereine befinden, sowie Erweiterung und Erhalt dieser Anlagen in den zurückliegenden 20 Jahren mit über 5,3 Millionen Euro gefördert. Dies entspricht einem Investitionsvolumen von insgesamt über 39,6 Millionen Euro.

2021 standen im Landkreis Göttingen erhöhte Haushaltsmittel in Höhe von 325.000 Euro für investive Fördermaßnahmen zur Verfügung. Auf diesem hohen Niveau soll weiter gefördert und dieser Betrag verstetigt werden, da die Sportförderung um eine neue dritte Säule der Förderung von Vereinskooperationen erweitert wird. Insbesondere während der Corona-Pandemie kamen auch viele Sportvereine in Existenzschwierigkeiten. Manche denken bereits über Fusionen nach. Zur Stärkung des ländlichen Raums wollen wir jedoch die Vielfalt und das Profil der reichen Sportvereinslandschaft durch eine Förderung von Kooperationen in der Region unterstützen und stärken.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass viele Vereine und Gemeinden durch die Landkreis-Förderung für ihre Sportstätten und ihre Vereinsarbeit profitieren können.


gez. Heinze / gez. Wirth / gez. Linne