Änderungsantrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zum CDU-Antrag „Öffnung der Sportsstätten in den niedersächsischen Sommerferien“ zur Sitzung des AKSP am 09.07., des Kreisausschusses am 13.07. sowie des Kreistages am 14.07.2021

Die Mehrheitsgruppe beantragt:

Der Kreistag spricht sich dafür aus, kreisweit mit Hilfe des Kreissportbundes, der Unterstützung von Sportvereinen, der DLRG und/oder den Verantwortlichen vor Ort Schwimmkurse anzuregen. Hierfür stehen im Haushalt 6.500 € zur Verfügung. Der Kreistag ist bereit, diese Summe bei Bedarf auf bis zu 10.000 € zu erhöhen.

Einzelne Städte und Gemeinden beraten bereits über eine kostenlose Nutzung der Schwimmbäder in den Sommerferien. Der Kreistag würde es begrüßen, wenn auch andere Städte und Gemeinden ähnliche Schritte in Bezug auf die eigenen Hallen und Schwimmbäder prüfen und umsetzen würden.

Sollte die Kreisverwaltung nach Einschätzung der Situation vor Ort sich in der Lage sehen, die Sportstätten in den Sommerferien zu öffnen, so würde der Kreistag eine wohlwollende Prüfung im Interesse der Sportvereine unterstützen. Die Vorlage der Verwaltung ist dafür die geeignete Grundlage.

Begründung
Die Mehrheitsgruppe kann sich dem CDU-Antrag grundsätzlich anschließen. Sie verweist allerdings im Einklang mit der Verwaltung auf praktische und rechtliche Hindernisse:

  • Ansprüche der Eltern und Schüler*innen hinsichtlich Sanierungsarbeiten und Grundreinigungen, um das nächste Schuljahr vernünftig beginnen zu können,
  • Urlaubsansprüche von Bediensteten, die auf die Zeit der Sommerferien angewiesen sind,
  • die Frage, ob elterliche Skepsis angesichts der keinesfalls überwundenen Pandemie und der nicht geimpften Kinder überhaupt zu einer nennenswerten zusätzlichen Nachfrage für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen führen wird,
  • die Aussagen von Mediziner*innen, dass Kinder und Jugendliche eher von der Deltavariante betroffen sind,
  • die Frage, ob seitens der Vereine überhaupt Übungsleiter*innen für derlei Angebote zur Verfügung stehen,

alle diese Fragen und Hinweise wären vorab zu klären und zu bewerten. Auch wäre es sinnvoll, die Gemeinden mit ihren eigenen Sporthallen (z. B. an den Grundschulen) mit in die Öffnungsdiskussion einzubeziehen. Auch dort findet Vereinssport statt. Anderenfalls würden Vereine in den Grundzentren mit Kreisschulen die Gewinner, das Umland würde durch den bisher formulierten Antrag abgehängt.

Besonders wichtig aber erscheint der Mehrheitsgruppe die bedenkliche Entwicklung im Bereich der Schwimmfähigkeiten von Schülerinnen und Schülern im Alter von 6 – 12 Jahren. In diesen Jahrgängen wird üblicherweise in den Schulen der Schwimmunterricht erteilt. Genau dieser Unterricht hat aber in den vergangenen 15 Monaten nicht stattfinden können. Und auf diesem Gebiet droht eine echte (Lebens-)Gefahr.

gez. Dierkes / gez. Worbes / gez. Dinges