Änderungsantrag zum Masterplan Radverkehr
Die Mehrheitsgruppe begrüßt die Fortschreibung des Masterplanes zukunftsfähiger Radverkehr und empfiehlt die Zustimmung mit folgenden Änderungen:
Es ist eine Präambel voranzustellen mit folgendem Inhalt:
Die oberste Priorität ist die maximale Sicherheit für Radfahrerinnen. Die Verlagerung von Radverkehr in den Mischverkehr ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Um dies zu erreichen, werden Wirtschaftswege in die Betrachtung einbezogen. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht zu umgehen sein, wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf den gemeinsam von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern genutzten Strecken angestrebt. Den Kommunen wird empfohlen, zu überprüfen, ob die Sicherheit für Radfahrer:innen innerörtlich in ausreichender Form gewährleistet ist. Alle gesetzlichen Möglichkeiten für Tempo-Reduzierungen sollten ausgeschöpft und ggf. beantragt werden.
Maßnahmen, die von Gemeinden angemeldet wurden und von diesen (mit-) finanziert werden, sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Die Verwaltung prüft, ob die bestehende Förderrichtlinie dazu angepasst werden muss.
Begründung:
Mit diesen Ergänzungen erfüllt der neue Masterplan noch stärker das Ziel des beschlossenen Klimaschutzkonzeptes, zu einer „kontinuierliche Stärkung des sicheren Radverkehrs und der stetigen Verbesserung der FahrradInfrastruktur" beizutragen. Zudem werden aktuelle Erkenntnisse berücksichtigt, wonach das Fahren im Mischverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften als besonders risikoreich eingestuft wird.
gez. Dr. Heinze gez. Wirth gez. Linne