Gemeinsamer Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der FWLG-Fraktion im Kreistag Göttingen zur Sitzung des Kreisausschusses am 14.12. sowie des Kreistages am 15.12.2021


Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Die Zuschüsse für die Geschäftsführung der Fraktionen werden zum 01.01.2022 folgendermaßen angepasst:

Die Fraktionen, sofern sie mindestens eine Halbtagskraft für die Fraktionsarbeit beschäftigen, erhalten zukünftig einen Grundbetrag von 26.000 Euro jährlich.
Der Zuschuss beträgt zukünftig für die Kreistagabgeordneten Nr. 1 bis 10 jeweils 2.800 Euro jährlich, für die Kreistagabgeordneten ab Nr. 11 jeweils 2.500 Euro jährlich.
Die oben genannten Mittel werden ab 2023 jährlich analog der Tariferhöhung im TVöD angepasst.

Begründung
Wir halten es für angemessen, nach etwa fünf Jahren den Ansatz der Zuschüsse für die Geschäftsführung der Fraktionen moderat um 8,9 Prozent (29.420 Euro pro Jahr) zu erhöhen, um damit in etwa den Inflationsausgleich zu kompensieren und die Zuarbeit der Mitarbeiter in den Fraktionsbüros für die Abgeordneten gewährleisten zu können. Die Anforderungen und die Notwendigkeit einer hauptamtlichen Unterstützung der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen durch Fraktionsmitarbeiter sind immer mehr gestiegen. Diese Zuarbeit muss professionell und mit ausreichend Stunden sowie vernünftiger Bezahlung gesichert sein. Dazu gehört auch die jeweilige tarifliche Anpassung der Löhne der Fraktionsbüromitarbeiter*innen.


gez. Heinze / gez. Wirth/Linne / gez. Körner / gez. Stiller / gez. Rüngeling