Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Partnerschaften (AKSP) am 06.12. sowie des Kreisausschusses am 20.12. und des Kreistages am 21.12.2022

Der AKSP und der Kreisausschuss mögen empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Der Sperrvermerk im Haushalt 2022 des Landkreises Göttingen über die Gewährung des erhöhten Zuschusses von plus 45.000 Euro für das Junge Theater wird aufgehoben.

Begründung
Im Haushalt 2022 wurde eine Erhöhung des Zuschussbetrages für das Junge Theater in Höhe von 45.000 Euro, von 55.000 Euro (Grundförderung) auf insgesamt 100.000 Euro, veranschlagt.

Der Erhöhungsbetrag wurde mit folgendem Sperrvermerk versehen: „Der erhöhte Zuschuss von plus 45.000 Euro wird dem Jungen Theater in 2022 nur dann gewährt, wenn auch die Stadt Göttingen in ihrem Zuschussvertrag mit dem Jungen Theater ab 01.01.2023 die Belastungen aus der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für das Theater berücksichtigt (Aufhebung Sperrvermerk durch AKSP)“. Sofern die genannte Bedingung erfüllt wird, wäre die Aufhebung des Sperrvermerks durch den AKSP möglich gewesen.

Die Stadt Göttingen hat aktuell noch keine abschließende Entscheidung zu Erhöhungen, die sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn ergeben, getroffen. Diese erfolgt erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023/2024 und wird voraussichtlich Anfang 2023 beschlossen. Die Stadträtin für Kultur, Soziales und Gesundheit der Stadt Göttingen hat mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung im neuen Zuschussvertrag mit dem Jungen Theater den erhöhten Aufwand durch die Mindestlohnerhöhung berücksichtigen wird. Ein entsprechender Beschluss wird aber erst in 2023 erfolgen.

Diese „Verzögerung“ darf aber nicht zu Lasten des Jungen Theaters gehen. Das Junge Theater ist zur Sicherstellung des Betriebs auf die Gewährung der Zuwendung angewiesen. Da das Ziel des Sperrvermerks voraussichtlich erreicht wird, eine gleichmäßige Berücksichtigung des erhöhten Mittelbedarfs durch die Mindestlohnerhöhung durch die beiden Zuschussgeber Stadt und Landkreis Göttingen, sollte der Sperrvermerk durch den Kreistag noch in diesem Jahr aufgehoben werden, damit die Zahlung der zusätzlichen 45.000 Euro noch im Jahr 2022 erfolgen kann.

gez. Dr. Thorsten Heinze / gez. Steffani Wirth / gez. Dietmar Linne