Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Umweltausschusses am 16.02., des Kreisausschusses am 01.03. sowie des Kreistages am 02.03.2022


Der Kreistag möge beschließen:

Für die jetzige Wahlperiode werden zwei Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege für den Landkreis Göttingen bestellt – beide erhalten jeweils für ihre ehrenamtliche Arbeit die entsprechende Aufwandsentschädigung.

Die jeweilige räumliche Zuständigkeit soll sich grob an den Gebieten der beiden Altkreise Osterode und Göttingen orientieren, über die genaue Bereichsverteilung sollen sich die beiden künftigen Naturschutzbeauftragten im Einvernehmen selbstständig einigen und dies im Umweltausschuss mitteilen.

Begründung
Landkreise und Städte können nach §34 Abs.1 Satz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz Beauftragte benennen, die die Naturschutzbehörden in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege beraten und unterstützen. Darüber hinaus fördern sie das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben. Sie sind an fachliche Weisungen nicht gebunden.

Der bisherige Naturschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen, Prof. Dr. Heitkamp, hat seine langjährige Tätigkeit zum Ende der vergangenen Wahlperiode beendet, die Stelle ist daher vakant. Für den Landkreis Göttingen hat die Beratung durch sachkundige und neutrale Naturschutzbeauftragte aufgrund der zahlreichen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-, Landschafts-, Natur- und Vogelschutzgebiete eine hohe Relevanz. Die Umsetzung des Niedersächsischen Weges erhöht zudem den Umfang der Naturschutzaufgaben und ihrer Vermittlung zwischen Land- und Forstwirtschaft, Naturschutzbehörden und -verbänden, den Kommunen sowie anderen Interessenvertretungen.

Der Landkreis Göttingen hat sich durch die Fusion der Altkreise Osterode und Göttingen räumlich erheblich vergrößert. Es ist daher angemessen, den erhöhten Betreuungsbedarf in die Zuständigkeit von zwei Naturschutzbeauftragten zu legen. Zudem bleibt dieses Ehrenamt durch eine Teilung des Zuständigkeitsgebietes auch weiterhin in realistischer Weise qualitativ gut umsetzbar.

gez. Steffani Wirth / gez. Dietmar Linne / gez. Dr. Thorsten Heinze