Antrag zum Ausschuss für Finanzen und öffentliche Einrichtungen (AFöE) am 28.01.2021
Hier: TOP 13 zum 1. Nachtragshaushalt


Der AFöE möge empfehlen:

Zu den Vergabekriterien für den
Corona-Hilfsfonds Soziales zur Sicherung der Teilhabe

Die finanziellen Nöte insbesondere von Solo-Selbstständigen und Menschen mit geringem Einkommen und im Transferleistungsbezug bleiben auch nach nun gut einem Jahr Corona-Krise teilweise verborgen. Individuell wird es aber sicher zu vielen Notlagen kommen.

Für diesen Corona-Hilfsfonds in Höhe von 125.000 Euro stehen im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes, auf Seite 216 unter 18. Transferaufwendungen, Finanzmittel bereit. Mit diesem Sondertopf soll das vom Kreistag am 08.07.2020 (TOP 9) für 2020 beschlossene Corona-Hilfsprogramm wieder aufgelegt und unter dem Aspekt der Teilhabesicherung erweitert werden.

Zielgruppe (Anspruchsberechtigte) sind gemeinnützige Organisationen, Solo-Selbstständige sowie Familien und Einzelpersonen, die sich in coronabedingten Notlagen befinden. Nicht gefördert werden hier Kulturschaffende sowie Kinder und Jugendliche, für die jeweils ein eigener Fonds vom Landkreis Göttingen eingerichtet wird.

Die Höhe der Zuwendung ist pro Antrag auf 1.000 Euro begrenzt. Sie soll als verlorener Zuschuss erfolgen. Es wird ein schlankes Antrags- und Bewilligungsverfahren angeregt. Eine Zuwendung kann pro Antragsteller nur einmal gewährt werden. Sie ist nachrangig gegenüber anderen Programmen sowie dem Förderprogramm für den Bereich Kultur. Leistungen, die bereits aus Präventionsfonds gewährt worden sind, können nicht nochmals über den Corona-Teilhabefonds beantragt werden.

Ein Antrag auf einen Zuschuss soll von den Betroffenen mit einer Beschreibung der Notlage und dem finanziellen Bedarf an den Landkreis Göttingen gestellt werden.

Da die Notlagen sehr unterschiedliche Gründe haben können, wird auf einen abschließenden Kriterienkatalog verzichtet.

Ziel der Förderung ist immer die Teilhabe der Anspruchsberechtigten am gesellschaftlichen Leben. Wünschenswert wäre bei der Antragstellung eine formlose Bestätigung des Bedarfes durch unsere Familienzentren, die einschlägigen Beratungsstellen, Sozialdienste und die wirtschaftliche Jugendhilfe. Diese Einrichtungen sollen auch bei der Bekanntmachung und Information über den Corona-Hilfsfonds Soziales eine wichtige Rolle spielen.


gez. Dierkes / gez. Worbes / gez. Dinges