Kulturträger und Kulturschaffende stark machen für die Zeit nach Corona


Antrag zum Ausschuss für Finanzen und öffentliche Einrichtungen (AFöE) am 28.01.2021
Hier: TOP 13 zum 1. Nachtragshaushalt

Der Kreistag unterstützt den Kulturbereich, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine hoffentlich schnelle Überwindung und einen erfolgreichen, nicht verzögerten Neustart zu ermöglichen. Im Nachtragshaushalt sind insgesamt 150.000 Euro eingestellt.

a. Förderbereich Kulturträger und Kulturschaffende
Im Bereich Kultur werden Kultureinrichtungen / -institutionen / -vereine oder Solo-Selbstständige gefördert, die nachweisen können, dass sie höhere Aufwendungen oder niedrigere Einnahmen aufgrund der durch Corona bedingten Einschränkungen im Jahr 2021 haben. Hierfür werden aus dem eingerichteten Hilfsfonds 96.000 Euro zur Verfügung gestellt. Andere Fördermöglichkeiten (z.B. des Landes oder des Bundes) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen, schließen eine Förderung des Landkreises aber nicht aus, wenn weiterhin ein Defizit vorhanden ist. Die maximale Förderhöhe beträgt 6.000 Euro. Anträge sind bis zum 30.06.2021 zu stellen und werden nach Fristablauf und nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur, Sport und Partnerschaften (AKSP) dem Kreisausschuss (KA) zur Entscheidung vorgelegt.

b. Förderbereich Projektförderung
Außerdem können zusätzlich Projekte von Kultureinrichtungen / -institutionen / -vereinen oder Solo-Selbstständigen gefördert werden, die eine Stärkung der Kulturszene in Corona-Zeiten und vor allem auch nach Überwindung der Pandemie zum Ziel haben. Hierfür werden aus dem Hilfsfonds 54.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller muss ein konkretes Projekt im Kreisgebiet außerhalb der Stadt Göttingen durchführen. Andere Fördermöglichkeiten (z.B. des Landes oder des Bundes) sind auch hier vorrangig in Anspruch zu nehmen, schließen aber eine Förderung des Landkreises nicht aus, wenn weiterhin ein Defizit vorhanden ist. Sofern eine Förderung durch die Stadt Göttingen erfolgt, ist eine zusätzliche Förderung des Landkreises ausgeschlossen. Die maximale Förderhöhe beträgt 6.000 Euro. Die Anträge werden nach Antragseingang („Windhund-Prinzip“) bearbeitet und dem KA zur Entscheidung nach Vorberatung im AKSP vorgelegt.

Beide Förderbereiche sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. In einem Bereich nicht ausgeschöpfte Fördermittel werden im vierten Quartal dem anderen Bereich zugänglich gemacht. Dabei werden vorrangig bisher im Verfahrensverlauf nicht berücksichtigte Antragsteller*innen berücksichtigt, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt.


gez. Dierkes / gez. Worbes / gez. Dinges