Änderungsantrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Antrag der Fraktion Die Linke „Unterstützung der Einrichtung einer Kommunalen Antidiskriminierungsstelle“ (Drs. 0334/2022) zur Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisationsentwicklung und Gleichstellung (APOG) am 13.12., des Kreisausschusses am 20.12. sowie des Kreistages am 21.12.2022


Der APOG und der Kreisausschuss mögen empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung wird gebeten, ein Konzept für eine weisungsunabhängige Antidiskriminierungsstelle im Landkreis im nächsten APOG vorzustellen.
Eine Zusammenarbeit mit der Stadt Göttingen wird dabei angestrebt.

Begründung
Die Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsangebote wurden in den letzten Jahren im Landkreis Göttingen kontinuierlich ausgebaut. Gleichwohl zeigt der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2021, dass es weiterhin einen stark wachsenden Bedarf an Unterstützung für Betroffene gibt.
Der Abbau jeglicher Form von Ungleichbehandlungen aufgrund des Alters, von Behinderungen, wegen des Geschlechts, aus rassistischen Gründen, wegen der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Identität muss also auch im Landkreis Göttingen weiter vorangebracht werden.
Betroffenen Menschen sollte hierfür eine Anlaufstelle geboten werden, die eine kompetente Erstberatung mit Hinweis auf Schutz-, Rechts- und Einzelfallberatung vornehmen kann.
Die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren und dem Kreistag zu berichten, gehört ebenso zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle wie auch Netzwerkarbeit und Dokumentationspflichten.
Wichtig erscheint, keine Parallelstrukturen aufzubauen, sondern die bereits bestehenden vielfältigen Angebote zum Thema Antidiskriminierung aufzuzeigen, zu bündeln und ggf. zusätzlich erforderliche Koordinierungsfragestellungen zu erarbeiten.
Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die Einrichtung einer Stabsstelle (als Organisationseinheit) für Gleichstellung und Diversität das Ziel einer bürgerfreundlichen Anlaufstelle am effektivsten löst oder ob andere Zuordnungen hilfreicher sein könnten.
Dafür soll die Verwaltung die lokalen Rahmenbedingungen und bisherigen Akteure, die vermuteten Bedarfe und Lösungsvorschläge eruieren und die Ergebnisse in das zu erstellende Konzept einarbeiten.


gez. Dr. Heinze / gez. Wirth / gez. Linne