Erhöhung des Finanzvolumens für die Bezuschussung von Heizungsanlagen im Förderprogramm Altbausanierung

Antrag der Gruppe SPD Grüne zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie am 27.01.2026 sowie des Kreisausschusses und des Kreistages am 18.02.2026

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie möge beschließen, der Kreisausschuss und der Kreistag mögen empfehlen und beschließen:

Beschlussvorschlag
Der finanzielle Deckel der Summe für die Förderung von Heizungsanlagen und -systemen im Förderprogramm Altbausanierung des Landkreises Göttingen wird auf 140.000 jährlich angehoben. Sollten diese Mittel bis 30.06. erschöpft sein und mehr Bedarf an Förderung für Heizsysteme bestehen, so fällt der Deckel vollends weg.

Begründung
Aufgrund der Vielzahl von Anträgen im Förderprogramm Altbausanierung für mögliche Bezuschussungen von Heizungsanlagen und --systemen ist bereits jetzt absehbar, dass der aktuell beschlossene Deckelungsbetrag in Höhe von 80.000, pro Jahr (siehe hierzu Beschlussfassung des Kreistages vom 19.03.2025, TOP 20 bzw. Kreistagsbeschluss vom 18.06. 2025 Top 30 nicht ausreichen wird.
Stand 01.12.2025 sind bereits 202 Anträge aus dem Bereich der Bezuschussungen von Heizungsanlagen und -systemen eingereicht worden. Die durchschnittliche Fördersumme für diesen Förderbereich liegt bei 1.000,00 Euro pro Antrag. Somit wäre bereits die gesamte Fördersumme für den Bereich der Heizungsanlagen und -systeme für die Jahre 2025 und 2026 ausgeschöpft. Ein Teil der Anträge befindet sich derzeit noch in der Umsetzung und es liegen noch keine abschließenden Unterlagen zu sämtlichen Anträgen vor.

Daher handelt es sich hierbei um eine zu erwartende Prognose.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll zu beantragen dass die Begrenzung der zur Verfügung gestellten Mittel von 80.000 angehoben wird für den Bereich der Heizungsanlagen und -systeme im Förderprogramm Altbausanierung Der Deckel für Heizungsförderung soll künftig bei 140.000 (die Hälfte des Gesamtbudgets von 280.000 liegen. Darüber hinaus erfolgt ein gänzliches Wegfallen des Deckels, für den Fall, dass die Mittel in Höhe von 140.000 bis zum 30.6. für Heizungsförderung ausgeschöpft sind und noch Mittel aus dem Budget für Gebäudesanierung zur Verfügung stehen.

gez. Dr. Thorsten Heinze gez. Steffani Wirth gez. Dietmar Linne