Antrag von SPD-Grünen-Freie Wähler zur Kreistagssitzung am 3. Juli 2019

Der Kreistag möge beschließen:

Die Verwaltung des Landkreises wird aufgefordert, eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Landkreis Göttingen zu erarbeiten und diese mit den Gemeinden im Landkreis abzustimmen.

Die Einhaltung der Verordnung erfolgt als passive Maßnahme.

Begründung

In der Sitzung des Umweltausschusses am 30. August 2018 hat Herr Dr. Patzelt die rechtliche Situation, Zielsetzung, Hintergründe, Vorteile als auch Bedenken zum Erlass einer Katzenschutzverordnung vorgetragen. Empfohlen wird eine passive Überwachung. Das bedeutet, die Behörde wird nur aufgrund eingehender Hinweise tätig.

Der Göttinger Katzenschutz e.V. ist im gesamten Landkreis aktiv und berichtet über die sehr großen Probleme mit verwilderten und vernachlässigten Katzen.

Bisher fehlt jegliche rechtliche Handhabe, eine Registrierung und Kastration durchzusetzen. Bei einer Katze, die nicht gekennzeichnet und registriert ist, muss – rechtstreues Verhalten vom Katzen-Halter unterstellend – davon ausgegangen werden, dass es sich um eine herrenlose – evtl. verwilderte – Katze handelt, die entsprechend der Katzenschutzverordnung zu kennzeichnen, zu registrieren und zu kastrieren ist.

Vor der Durchführung einer Kastration wäre die Katze daher sorgfältig auf eine Kennzeichnung zu untersuchen.

Die Konkretisierung des Begriffs „Katzenhalter*in“ muss so erfolgen, dass das gelegentliche Füttern oder Versorgen einer Katze keine Rechtsfolge hat.

gez. Dierkes gez. Worbes gez. Dinges