Göttingen, den 08. April 2026 

An den Landkreis Göttingen, 

den Landrat o.V.i.A 

im Hause 

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren, 

Der Kreistag möge auf der Sitzung am 23. April 2026 beschließen: Beschluss Den Mitgliedern des Kreistages als oberste Dienstbehörde wird Akteneinsicht in die Dokumentation der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung an das niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung gewährt. Dazu gehören auch das Anschreiben, die Auflistung der Vorwürfe und die Falldokumentation. 

Begründung: Der Kreistag gehört als oberste Dienstbehörde des Landrats gemäß § 107 Abs. 5 NKomVG zu dem nach § 92 NBG berechtigten Personenkreis dem Personalakten zur Kenntnis gegeben werden dürfen. Der Kreistag muss in der Lage sein, zu Vorwürfen gegen den Landrat Marcel Riethig Stellung zu nehmen. Der Kreistag muss solch einen Beschluss in öffentlicher Sitzung treffen. Daher wird Akteneinsicht beantragt. 

gez. Dr. Thorsten Heinze 

Dr. Thorsten Heinze Fraktionsvorsitzender