Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und öffentliche Einrichtungen am 28.01., des Kreisausschusses am 03.02. sowie des Kreistages am 04.02.2021

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kooperationsverträge mit den Gemeinden über die Einrichtung von Familienzentren laufen am 31.12.2021 aus. Der Kreistag spricht sich dafür aus, diese Kooperationsverträge unbefristet zu verlängern, damit die Arbeit in den Familienzentren über den 31.12.2021 fortgesetzt werden kann.
Eine entsprechende Ermächtigung wird erteilt.


Begründung
Familienzentren sind ein „niedrigschwelliges“ Angebot, vor Ort mit den Familien ins Gespräch zu kommen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention im Bereich der Frühen Hilfen. Die Entfristung der Kooperation ist die konsequente Umsetzung unserer politischen Zielsetzung, in jeder der Kreisgemeinden mindestens ein Familienzentrum einzurichten. Familienzentren übernehmen unterschiedliche Aufgaben und sind unterschiedlich strukturiert (von Gemeinde zu Gemeinde). Alle vereint aber die Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Prävention auf den Gebieten Gesundheit, seelischer Beeinträchtigungen, Unterstützung bei Trennung und Scheidung und Integration (um nur einige zu nennen). Mit den Familienzentren schafft der Landkreis Göttingen ein flächendeckendes, dezentrales Angebot, das sich an den jeweiligen Bedarfen des Sozialraumes orientiert. Diese Bedarfe in einem flächenmäßig großen Landkreis sind unterschiedlich groß. Die jetzt aufgebaute Struktur bestehender Familienzentren ist unter allen Umständen zu bewahren. Deshalb spricht sich der Kreistag dafür aus, die Kooperationsverträge mit den Gemeinden über den 31.12.2021 hinaus unbefristet zu verlängern.


gez. Dierkes / gez. Worbes / gez. Dinges