Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Kreisausschusses am 14.12. sowie des Kreistages am 15.12.2021


Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Sofern es zu weiteren Einschränkungen von Kulturveranstaltungen auf Grund der Corona-Pandemie kommt, durch welche die Teilnehmer*innenzahl weiter beschränkt wird oder Präsenzveranstaltungen sogar verboten werden, wird der Landkreis zunächst bis zum 31. März 2022 bis zu 45.000 Euro bereitstellen, um das Streamen von bis zu 30 Kulturveranstaltungen mit je bis zu 1.500 Euro zu fördern. Die Deckung erfolgt aus nicht verbrauchten Mitteln des Corona-Hilfsfonds „Soziales“.

Voraussetzung für eine Förderung ist:

  1. Die Veranstaltung findet in einer regulären Spielstätte (Theater, Club, usw.) im Landkreis Göttingen statt,
  2. es treten überwiegend lokale Künstler*innen auf und
  3. die Bürger*innen des Landkreises können den Stream kostenfrei über ein digitales Endgerät in Bild und Ton verfolgen.

Sofern die Veranstaltungen als Hybridveranstaltungen durchgeführt werden, ist es dem Veranstalter freigestellt, Eintritt für das Präsenzpublikum zu erheben. Die Sammlung von Spenden auch über digitale Wege ist möglich. Die Förderung ist auf maximal 4 Veranstaltungen pro Veranstalter/Spielstätte/Künstler beschränkt.
Die Vergabe der Förderung erfolgt nach Vorlage einer Kostenaufstellung durch die Verwaltung nach Eingangsdatum. Förderfähige Kosten (bei Hybridveranstaltungen anteilig) sind Gagen, Personalkosten, Raummieten, Mietkosten für Technik.


Begründung
Aufgrund der aktuellen Infektionslage befürchten viele Kulturschaffende erneut Einschränkungen des Kulturbetriebs. Sollte es dazu kommen, dass Kulturveranstaltungen dadurch nicht mehr in Präsenz möglich sind oder dass diese aufgrund einer Begrenzung der Besucher*innenzahl nicht ohne Erhöhung des Eintrittspreises möglich wären, sollen durch die finanzielle Förderung von Streaming-Veranstaltungen Kulturschaffende unterstützt werden und ein Erleben der lokalen Kultur für die Bürger*innen – wenn auch auf digitalem Wege – ermöglicht werden.


gez. Heinze / gez. Wirth / gez. Linne