Integrationskurse erhalten - Integration braucht Zugang zur Sprache
Göttingen, 09.04.2026
Resolution Der Kreistag möge beschließen:
Integrationskurse erhalten - Integration braucht Zugang zur Sprache
Nach den Plänen von Bundesinnenminister Dobrindt sollen etwa 40% der bisher zum Besuch eines Integrationskurses Berechtigten – u.a. Ukrainerinnen und Ukrainer – künftig keinen Zugang zu Integrationskursen mehr erhalten. Damit wird diesen Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt massiv erschwert und die so entstehenden höheren Sozialausgaben tragen zu erheblichen Teilen die Kommunen. Der Kreistag des Landkreises Göttingen fordert daher die Bundesregierung auf: Die geplanten Kürzungen bei den Integrationskursen unverzüglich zurück zu nehmen und diese Kurse auch weiterhin für Menschen mit vorübergehendem Schutzstatus, für Menschen im Asylverfahren, für Menschen mit einem Duldungsstatus und für Bürger*innen und Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ohne weitere Einschränkungen zugänglich zu machen.
Begründung:
Das deutsche Aufenthaltsrecht unterscheidet zwischen freiwilligen Teilnehmer*innen an einem Integrationskurs und solchen, die darauf einen Rechtsanspruch und damit auch die Pflicht haben, einen Integrationskurs zu besuchen. Einen Rechtsanspruch haben Menschen mit dauerhafte Bleibeperspektive, etwa anerkannte Geflüchtete. Darüber hinaus war es bisher möglich, dass auch Menschen mit Duldungsstatus „im Rahmen der verfügbaren Kursplätze“ zugelassen wurden. Im Jahr 2024 waren laut Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) 146.176 von insgesamt 363.466 Kursteilnehmer*innen in diesem Sinne Freiwillige – also etwa 40%. Die in den Integrationskursen vermittelten Kenntnisse der deutschen Sprache sind der Schlüssel dafür, eine Beschäftigung aufnehmen und so den eigenen Lebensunterhalt selbst sichern zu können. Werden bestimmte Gruppen vom Zugang zum Lernen der deutschen Sprache ausgeschlossen, verschlechtert das ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt rapide und führt damit zur Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu Lasten der Kommunen. Vorlage Nr. 0094/2026 E. 09.04.2026 2 Deshalb schließen wir uns der Einschätzung des Hauptgeschäftsführers des Städte- und Gemeindebundes, Andre Berghegger an, der die geplanten Streichungen gegenüber der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 18.02.26 als „vollkommen falsches Signal“ bezeichnet hat. Und Christian Schuchhardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, weist gegenüber der Funke Mediengruppe am 16.02.26 völlig zurecht darauf hin: „Wenn wir von Zugewanderten zurecht Integrationsbereitschaft einfordern, erscheint es nicht hilfreich, gerade den Zugang zu Integrationsangeboten genau für diejenigen einzuschränken, die auf eigene Initiative teilnehmen wollen“.
gez. Steffani Wirth gez. Dietmar Linne gez. Thorsten Heinze