Änderungsantrag zu TOP 14 und 15 (Drs. 0120/2017 und 0118/2017) der Sitzung des Ausschusses für Kultur Sport und Partnerschaften am 9. Juni 2017

Sportvereine entlasten – Keine Entgelte für Nutzung der Hallenbäder des Landkreises

Der Ausschuss beschließt, dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag am 6. September 2017 zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Im Gegensatz zum vorgelegten Beschlussvorschlag (Drs. 0118/2017) werden ab dem 01.08.2017 für alle Sportvereine im gesamten Landkreis Göttingen keine Entgelte für die Benutzung der Hallenbäder des Landkreises von Sportvereinen und der DLRG mehr erhoben. Eine entsprechende Zuschussgewährung des Landkreises an Sportvereine und DLRG, die die Hallenbäder nutzen (Drs. 0120/2017), entfällt somit.

Die Praxis des Altkreises Osterode am Harz, keine Entgelte zu verlangen, wird somit zur Entlastung der Sportvereine auf den gesamten Landkreis übertragen.

Begründung

Die Kreistagsgruppe aus SPD, Grünen und Freien Wählern will die Sportvereine entlasten und ihnen die Möglichkeit einräumen, zukünftig die vier kreiseigenen Schwimmhallen in Adelebsen, Gieboldehausen, Hann. Münden und Osterode für Trainingsstunden kostenlos zu nutzen. Der vorgelegte Beschlussvorschlag hätte zur Folge gehabt, dass die Nutzung der Schwimmhalle der Wartbergschule Osterode ab dem 1. August 2017 für die Sportvereine nicht mehr kostenlos gewesen wäre, sondern mit einer Gebühr von stündlich 25 Euro belegt würde. Dies wäre ein schlechtes Signal für die Vereine im Altkreis Osterode, die bislang keine Gebühr zahlen mussten.

Die kostenlose Nutzung aller vier kreiseigenen Schwimmhallen ist ein wichtiges Element der Breitensport-Förderung. Keine Schwimmerin und kein Schwimmer soll wegen besonderer Kosten vom Training abgehalten werden. Gerade Kinder und Jugendliche sollten die Schwimmstunden im Verein ohne Belastungen nutzen können.

Für die Nutzer der drei bislang noch gebührenpflichtigen Schwimmhallen im Altkreis Göttingen (Adelebsen, Gieboldehausen und Hann. Münden) ergibt sich aus der gebührenfreien Harmonisierung der Hallennutzung für die Vereine eine jährliche Entlastung von rund 15.000 Euro. Dieser Einnahmeausfall ist für den Landkreis im Interesse der Schwimmförderung vertretbar.

gez. Dierkes gez. Worbes gez. Dinges