Die Verwaltung wird beauftragt, Kriterien bei der Verpachtung von landkreiseigenen Flächen in den Natura 2000 Gebieten zu erarbeiten. Die Umsetzung des niedersächsischen Weges im Hinblick auf die Förderung der Biodiversität und die Erreichung der Ziele der Natura 2000 Richtlinie ist dazu Grundlage. Aufbauend auf der bisherigen Praxis sollen die Kriterien erarbeitet und dem Umweltweltausschuss zum Beschluss vorgelegt werden. Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben v.a. des Wasser- und Tierschutzes. 

Begründung

Mit der Verpachtung von Grünland/Ackerland steuert der LK Göttingen die Entwicklung von Betrieben und das Angebot an landwirtschaftlichen Produkten. Im Mittelpunkt der Pachtflächenvergabe steht die naturschutzfachliche Zielsetzung bei einer extensiven Bewirtschaftung. Ortsnah wirtschaftende Betriebe sollten bei der Vergabe einen Vorteil haben gegenüber weiter entfernten Betrieben. Betriebe, die sich bereits als verlässliche und kooperative Partner bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung bewährt haben, sollten bei der Vergabe einen Vorteil haben. Wünschenswert wären Tierhalterinnen und -halter von vom Aussterben bedrohter Rassen, die sich zur Landschaftspflege eignen (wie z.B. das Leineschaf, die Thüringer Waldziege, Rotes Höhenvieh). Bei Pachtpaketen ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen leichter und schwieriger zu bewirtschaftenden Flächen anzustreben. Betriebe mit einer praktizierten, eigenen Weidetierhaltung sollten bei der Vergabe einen Vorteil haben vor viehlosen Betrieben. Die Förderung von Biobetrieben und von Direktvermarktern soll unterstützt werden. Bei Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben v.a. des Tierschutzes und des Wasserschutzes sind Pachtverträge aufzulösen.