Landtagsanfrage zur Kreisfusion 09.12.2011
Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Uwe Schwarz, Ronald Schminke, Frauke Heiligenstadt, Karl Heinz Hausmann (SPD)
Eingereicht am 28.11.2011
Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung gemäß
§ 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages
CDU sagt Nein zur freiwilligen Kreisfusion in Südniedersachsen und beruft sich auf Minister Schünemann. Gilt der Zukunftsvertrag nicht mehr?
Der Niedersächsische Städtetag, der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund und der Niedersächsische Landkreistag haben am 17.12.2009 gemeinsam mit der Landesregierung die Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen, den so genannten „Zukunftsvertrag", unterzeichnet. Unter Ziffer 8 mit der Überschrift "Unterstützung freiwilliger kommunaler Neugliederungen durch Gutachten und Moderationen" verspricht die Landesregierung, die auf kommunaler Ebene angestoßenen Prozesse zur gebietlichen Neugliederung zu unterstützen.
Am 18.7.2011 haben die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens in einer schriftlichen Vereinbarung mit der Landesregierung den sogenannten Zukunftsvertrag vom 17. Dezember 2009 bekräftigt und verlängert. Demnach gelten bis 31.3.2013 die Bedingungen fort für Kommunen, die gemäß Ziffer 8 des "Zukunftsvertrages" fusionieren wollen.
Minister Schünemann hat den "Zukunftsvertrag" mit den kommunalen Spitzenverbänden, durch den die Landesregierung Fusionen kommunaler Gebietskörperschaften erwartet, im Geiste der Freiwilligkeit geschlossen. Er hat stets betont, dass er auf die Freiwilligkeit von kommunalen Zusammenschlüssen wert lege. Zur Frage von Kreisfusionen wird der Minister in einer Tageszeitung wörtlich zitiert mit der Aussage „Freiwilligkeit hat für uns oberste Priorität." Gleichzeitig hat der Innenminister die Aufstellung eines Leitbildes für die Reform der Kreisebene in Niedersachsen abgelehnt.
Um den Kommunen eine Orientierung für Fusionen zu bieten, hat die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Zukunftsfähigkeit der Niedersächsischen Kommunalstrukturen untersucht hat. Dieses sog. Hesse-Gutachten erörterte auch für Südniedersachsen verschiedene Optionen. In dessen Folge gaben die drei Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz ein Vertiefungs-Gutachten in Auftrag, das ebenfalls von Prof. Hesse angefertigt worden ist. Beide Gutachten lehnen eine Fusion der drei Landkreise nicht ab.
Bei der Vorstellung seines ersten Gutachtens sagte Prof. Hesse wörtlich: „Generell sind nun die Landkreise in der Bringschuld." Ministerpräsident David McAllister hat diese Aussagen bei der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages am 11. März 2011 in Goslar unterstrichen und mehr Initiative von Landkreisen zu freiwilligen Zusammenschlüssen gefordert. Der Ministerpräsident unterstrich dabei, dass die Phase der Freiwilligkeit ein Angebot der Landesregierung an die Landkreise darstelle, auf freiwilliger Basis Veränderungen anzustreben. Der Ministerpräsident kündigte jedoch für den Fall, dass die Phase der Freiwilligkeit nicht zum Erfolg führe, eine Kreisfusion "von oben" an.
Mit Datum vom 18.11.2011 erklärt nun der Göttinger Landtagsabgeordnete Fritz Güntzler (CDU) in einer Pressemitteilung, der Innenminister lehne eine freiwillige Fusion der drei Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz ab.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass der Innenminister einen freiwilligen Zusammenschluss der drei Landkreise ablehnt?
2. Wenn ja, wie verträgt sich eine Ablehnung einer freiwilligen Kreisfusion der drei Landkreise durch den Innenminister mit der steten Betonung der Landesregierung, man wolle freiwillige Zusammenschlüsse mit dem Zukunftsvertrag fördern und bis 2014 keine "Gebietsreform von oben" verordnen, man setze auf die Einsichtsfähigkeit der Kommunen, "Freiwilligkeit genießt oberste Priorität" und mit den Äußerungen aus den Hesse-Gutachten, wonach eine Fusion der drei Landkreise als eine "nachhaltige Lösung" bezeichnet wird, die langfristig zu verfolgen wäre?
3. Wird die Landesregierung auch dann eine Fusion ablehnen, wenn die drei Landkreise den Antrag auf diesen Zusammenschluss bei der Landesregierung stellen? Welche konkreten Fusionen wird der Minister unterstützen?
Antwort des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport auf die Mündliche Anfrage Nr. 19 der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta, Uwe Schwarz, Ronald Schminke, Frauke Heiligenstadt und Karl Heinz Hausmann (SPD) im Landtagsplenum am 9. Dezember 2011
„CDU sagt Nein zur freiwilligen Kreisfusion in Südniedersachsen und beruft sich auf Minister Schünemann. Gilt der Zukunftsvertrag nicht mehr?“
Die Entschuldung von Kommunen, die in eine finanziell schwierige Situation geraten sind, hat sich seit der Unterzeichnung des Zukunftsvertrags am 17. Dezember 2009 zu einem erfolgreichen Modell entwickelt. Mittlerweile liegen für insgesamt 24 Kommunen positive Entscheidungen für die Übernahme eines Großteils ihrer Kassenkredite vor; gut 400 Mio. € aus dem zur Verfügung stehenden Entschuldungsfonds konnten auf diese Weise bereits zur nachhaltigen Stabilisierung kommunaler Haushalte eingesetzt werden.
Der Zusammenschluss von Kommunen im Rahmen eines Entschuldungsvertrags ist bei einer Reihe der abgeschlossenen Verträge ein wesentliches Element, um die Haushaltssituation zu festigen und die Zukunftschancen der Kommunen deutlich zu erhöhen. Fusionen werden – sofern sie der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der kommunalen Struktur dienen – von der Landesregierung daher grundsätzlich begrüßt.
Von wesentlicher Bedeutung für die Landesregierung ist das Prinzip der Freiwilligkeit von Fusionsvorhaben. Alle freiwillig vorgetragenen Fusionswünsche werden geprüft. Bei dieser Prüfung spielt neben fiskalischen Aspekten im Rahmen der für jede Gebietsänderung erforderlichen Gründe des öffentlichen Wohls immer auch die Einordnung der möglichen neuen Kommune in die landesweite Gebietskulisse eine wichtige Rolle.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
zu 1. und 2. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die Gespräche über mögliche Kreisfusionen in Südniedersachsen an Dynamik gewinnen. Dies entspricht der immer wieder betonten Leitlinie dieser Landesregierung, dass erst die Kommunen selbst gefragt sind, Modelle und Vorstellungen zur Bewältigung ihrer zukünftigen Herausforderungen einschließlich etwaiger kommunaler Zusammenschlüsse zu entwickeln. Unabhängig davon ist jedoch auch bekannt, dass die Landesregierung einer möglichen Schaffung von Großkreisen oder weiteren Regionsbildungen neben der Region Hannover grundsätzlich eher skeptisch gegenübersteht.
zu 3.In der Region Südniedersachsen werden derzeit im politischen Raum verschiedene Fusionsvarianten diskutiert. Konkrete Anträge von Landkreisen liegen der Landesregierung bislang jedoch nicht vor.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie die Antworten zu Frage 1 und 2.