Antrag zum Ausschuss für Finanzen und öffentliche Einrichtungen (AFöE) am 28.01.2021
Hier: TOP 13 zum 1. Nachtragshaushalt

Zur Unterstützung von Städten und Gemeinden beantragen wir namens der Mehrheitsgruppe folgende Veränderungen beim Nachtragshaushalt 2021:

  • Der Ansatz beim Sportstättenförderprogramm wurde um 325.000 Euro erhöht.
    Die Förderhöhe für Städte und Gemeinden wird für die Geltung des Nachtragshaushalts auf bis zu 50 Prozent erhöht. Der Höchstförderbetrag bleibt unverändert.
  • Die Erhöhung gilt im Rahmen der gültigen Vorschriften für alle Bereiche der Förderung.
  • Die Erhöhung gilt für alle Anträge, die in diesem Jahr noch eingereicht bzw. für dieses Jahr bereits gestellt sind und umgesetzt werden.

Begründung
Um Städte und Gemeinden bei den Investitionen in Sportstätten in kritischen Zeiten in besonderer Weise zu unterstützen, erhöht die Mehrheitsgruppe den Ansatz im Bereich der Sportstättenförderung. Wir erhoffen uns dadurch einen mehrfachen Effekt: Entlastung der kommunalen Haushalte durch höhere Förderbeiträge, zusätzliche Impulse im Bereich des Schul- und Vereinssports durch schnellere Umsetzung von Investitionen und stärkere Beachtung von investiven Maßnahmen im Hinblick auf klimafreundliche Technik in den Sporthallen. Durch die Umsetzung dieses Programms werden die Kommunen in gleicher Weise behandelt, wie es die Vereine für Investitionen bekommen, wenn sie die Förderungsmöglichkeiten des Landessportbundes ausnutzen können.

gez. Dierkes / gez. Worbes / gez. Dinges