Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie (AWVBPE) am 27.04., des Kreisausschusses (KA) am 28.04. sowie des Kreistages am 29.04.2020.

Der AWVBPE und der KA mögen empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

ÖPNV-Förderung verbessern

Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, die Ausstattung der Aufgabenträger für den ÖPNV – hier den ZVSN – mit Mitteln aus dem Regionalisierungsgesetz deutlich zu verbessern. Hierfür ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) anzupassen. Insbesondere sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  1. Die Mittel nach § 7b NNVG (finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs) sind von derzeit landesweit
  2. Die Mittel nach § 7 Abs. 4 NNVG (Verwaltungskosten) sind von 1 Euro auf 1,50 Euro pro Einwohner zu erhöhen.
  3. Die Mittel nach § 7a NNVG (Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr) sind nach einem nachvollziehbaren Schlüssel auf die Aufgabenträger zu verteilen, z.B. Einwohnerzahl und Fläche und so zu erhöhen, dass kein Aufgabenträger dabei schlechter gestellt wird.
  4. Die Mittel nach Ziffer 1 bis 3 werden ab 2021 pro Jahr um jeweils 1,8 Prozent dynamisiert.

Begründung
Derzeit werden insbesondere vom Bund zahlreiche Maßnahmen initiiert, die im Verkehrsbereich dem Klimaschutz dienen sollen. Dazu gehört unter anderem eine deutliche Erhöhung der Mittel für den ÖPNV und SPNV. Dies hat der Bundestag aktuell am 30.01.2020 beschlossen. Damit erhält Niedersachsen in diesem und den kommenden Jahren zusätzliche Mittel aus dem Regionalisierungsgesetz des Bundes, die bis zum Jahre 2031 auf gut 46 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Diese vermehren die bereits für Niedersachsen vom Bund bereitgestellten Mittel, die im laufenden Jahr ca. 750 Millionen Euro umfassen und infolge Dynamisierung bis 2031 auf über 920 Millionen Euro anwachsen. Die Mittel des Regionalisierungsgesetzes dienen vor allem der Finanzierung von Verkehrsleistungen und sind deshalb im Hinblick auf jährliche Preissteigerungen um 1,8 Prozent pro Jahr dynamisiert.
Von diesen Mittelerhöhungen müssen auch die Träger des straßengebundenen ÖPNV profitieren. Für einen erforderlichen Ausbau der Nahverkehrsleistungen sorgt die geforderte Erhöhung der Mittel nach § 7b NVVG. Die Verwaltungskostenpauschale ist seit Schaffung des NNVG unverändert geblieben. Wenn der ÖPNV nun gestärkt werden soll, fallen hier bei den Aufgabenträgern auch höhere Kosten an. Darüber hinaus ist infolge der jahrelangen Deckelung ein Inflationsverlust eingetreten, den es auszugleichen gilt. Ferner sind die historisch entwickelten Ausgleichszahlungen im Schülerverkehr, nach denen Schüler*innen je nach Landkreis unterschiedlich viel „Wert“ sind, auf eine neue, gerechte Basis umzustellen.
Im Hinblick auf die jährlichen Kostensteigerungen, insbesondere für die benötigten Verkehrsleistungen, ist eine Teilhabe der kommunalen Aufgabenträger an der dem Land Niedersachsen zustehenden Dynamisierung erforderlich.

gez. Dierkes gez. Worbes gez. Dinges