Personalbindung für langjährig Beschäftigte
Personalbindung für langjährig Beschäftigte
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die nächste Sitzung des APOG am 10.01., dem KA und dem Kreistag am 18. Februar 2026 folgenden Antrag aufzunehmen:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Personalbindung für langjährig Beschäftigte der Kreisverwaltung bis EG 5 zu prüfen und umzusetzen, die auch eine attraktivere Vergütung ermöglichen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gezielte Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für Beschäftigte in niedrigen Entgeltgruppen zu entwickeln und anzubieten, die es diesen ermöglichen, die fachlichen und formalen Voraussetzungen für höherwertige Tätigkeiten zu erwerben um entsprechende Stellen zu erreichen.
Begründung:
Der Fachkräftemangel macht auch vor der öffentlichen Hand nicht Halt. Als attraktiver Arbeitgeber muss der Landkreis seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten, fördern und wertschätzen und dies tagtäglich unter Beweis stellen. Hinzukommt, dass in zahlreichen Bereichen der Verwaltung in jüngerer Vergangenheit offene Stellen entweder gar nicht oder nur stark verzögert besetzt werden konnten. Zahlreiche Maßnahmen hinsichtlich der Attraktivitätssteigerung wurden daher bereits umgesetzt (z. B. Personalgewinnungs- und Personalbindungszulagen, höhere Eingruppierungen).
Jedoch sind insbesondere in den unteren Tarifgruppen die Eingruppierungsregelungen des TvÖD sowie die Entwicklungsperspektiven wenig flexibel. Der Landkreis Göttingen muss aber auch für diese Berufsgruppen attraktiv bleiben, bei denen die formalen Voraussetzungen oftmals Hindernisse für eine Höhergruppierung darstellen. Dies trifft auf viele praktische, für das Funktionieren des Dienstbetriebs aber unverzichtbare Tätigkeiten, wie Poststelle, Reinigungsdienst, Hausmeister und Fahrdienst zu. In diesen Bereichen droht, nicht zuletzt aufgrund der demographischen Situation, ein Mangel an erfahrenem Personal. Es muss Ziel des Landkreises sein, hier langjährig verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten.
Aus unserer Sicht könnte z. B. eine Dienstvereinbarung mit der Personalvertretung geschlossen werden, die es ermöglicht, für die entsprechenden Beschäftigtengruppen bei langer Betriebszugehörigkeit und entsprechender Leistung eine Zulage als Anerkennung für die Arbeitgebertreue zu zahlen. Dies würde die Arbeitgeberattraktivität des Landkreises langfristig sichern und ausbauen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Heinze, gez. Wirth, gez. Linne