Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie am 23.11., des Kreisausschusses am 01.12. sowie des Kreistages am 02.12.2020


Der AWVBPE und der KA mögen empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

1. Vor dem Hintergrund zusätzlicher Landes- und Bundesmittel für den Radwegebau bitten wir die Verwaltung zu prüfen, wie hoch der personelle und sachliche Aufwand wäre, wenn der Landkreis Göttingen die noch nicht in Planung befindlichen Radwege an Landesstraßen aus dem vordringlichen Bedarf (siehe Anlage 1) der Landesplanung und die fehlenden Radwege an Bundesstraßen gemäß Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr LK GÖ (Link siehe Anlage 2) in Form von Gemeinschaftsradwegen (Definition siehe Anlage 2) plant und in die Umsetzung bringt. Die fertigen Radwege werden anschließend in die Baulast von Bund und Land überführt.

2. Im Weiteren soll geprüft werden, welche Kosten entstehen, wenn der Landkreis die Unterhaltung der fünf Radfernwege (Weser-, Fulda-, Werra-, Weser-Harz-Heide- und Leine-Heide-Radweg) im Landkreisgebiet übernimmt.


Begründung
Zu 1: Im Zuge der erfolgreichen Zertifizierung des Landkreises Göttingen als fahrradfreundliche Kommune am 02.10.2020 stellte die Jury fest, dass „die größte Herausforderung für den Landkreis Göttingen [sei], dass bisher nur etwa zwanzig Prozent der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit getrennten Radwegen ausgestattet sind. Auch wenn vielfach für Radfahrende Alternativverbindungen abseits der Hauptstraßen zur Verfügung stehen, so stellt die Schaffung von guten straßenbegleitenden Radwegen außerorts die wichtigste Aufgabe dar.“

Das Land Niedersachsen plant, die Radverkehrsinfrastruktur in den nächsten Jahren zu verbessern und die Mittel aufzustocken. Im zweiten Nachtragshaushalt wurden 20 Millionen Euro zusätzlich bis 2022 für ein Rad- und Radwegesonderprogramm eingestellt. Hiervon fließen insgesamt 15 Millionen in den Radwegeneubau und die Radwegeerhaltung an den Landesstraßen und fünf Millionen Euro in ein Sonderprogramm für Lastenräder. Insgesamt sind hier 45 Mio. Euro bis 2022 zu erwarten.
Das Bundesverkehrsministerium stellt das Sonderprogramm "Stadt und Land" mit einem Gesamtumfang von 657 Mio. Euro für Investitionen für den Radverkehr bereit. Niedersachsen wird hiervon etwa zehn Prozent erhalten, also 65,7 Mio. Euro, die in den nächsten Jahren von den Kommunen und dem Land Niedersachsen in Infrastrukturmaßnahmen für durchgehende und sichere Radwegenetze umzusetzen sind.
Es ist davon auszugehen, dass u.a. im Rahmen von Klimaschutzprogrammen in den weiteren Folgejahren noch mehr Mittel von Bund und Ländern für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur bereit gestellt werden, um dem gestiegenen Interesse der Bevölkerung an nachhaltiger Mobilität und der steigenden Radverkehrsnutzung bedingt u.a. auch durch die Corona-Pandemie und verstärkt durch den e-Bike- und Pedelec-Boom Rechnung zu tragen und sicherere Radwege anbieten zu können.

Die aktuellen Bundes- und Landesförderprogramme bieten die einmalige Gelegenheit, in einem absehbaren Zeithorizont im Radwegebau einen deutlichen Schritt voran zu kommen. Die Voraussetzungen für den Landkreis Göttingen sind günstig, weil mit dem Masterplan Zukunftsfähiger Radverkehr von 2018 bereits ein umsetzungsfähiges Konzept für ein durchgängiges kreisweites Radverkehrsnetz vorliegt. Die Straßenbauverwaltungen Gandersheim und Goslar schaffen aber aufgrund fehlender Personalkapazitäten eine erhöhte Umsetzung von Maßnahmen nicht und bieten den Landkreisen sowie Städten und Gemeinden an, Radwege an Landes- und Bundesstraßen als Gemeinschaftsradwege zu realisieren. Bislang wurde dies vom Landkreis Göttingen sowie den Städten und Gemeinden im Landkreis Göttingen in nur wenigen speziellen Einzelfällen getan wegen fehlender Personalkapazität (der eigene Personal- und Sachmitteleinsatz des Landkreises Göttingen wird nicht vom Land erstattet). Ohne zusätzlichen Personal- und Sachmitteleinsatz vom Landkreis ist die Umsetzung von Gemeinschaftsradwegen (und damit die schnellere Umsetzung der Radwegekonzeption) aber nicht zu bewerkstelligen. Die Städte und Gemeinden im Landkreis verfügen in den meisten Fällen nicht über ausreichende qualifizierte Personalressourcen, um diese Aufgaben wahrzunehmen.

Zu 2: Begründung für Übernahme der Unterhaltung der touristischen Radfernwege von Routen, die abseits von Radwegen an Landes- und Bundesstraßen verlaufen:

Im Zuge der Tourismusförderung und angesichts der gestiegenen Qualitätsansprüche der Gäste sind einheitliche Standards auf den Radrouten dringend notwendig, um im Konkurrenzkampf im boomenden Fahrradtourismus bestehen zu können. Kleinteilige Zuständigkeiten alle paar Kilometer von unterschiedlichen Kommunen werden diesen Anforderungen nicht gerecht. Im Landkreis Göttingen werden die Mehrzahl der Radfernwege auch im Alltagsradverkehr genutzt, so dass entsprechende Investitionen und Maßnahmen auch den Bürger*innen vor Ort zu Gute kommen.

gez. Dierkes gez. Worbes gez. Dinges