Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren,

sich einsetzen, bevor das Kind in den Brunnen oder genauer gesagt in die Quelle gefallen ist – das hat mir heute Morgen ein Vertreter der Eichsfelder Energie- und Wasserversorgung mit auf den Weg geben für die Sitzung…

Wieder eine Resolution - der gängige Spruch dazu bringt nichts …

Oder gern von Herrn Körner als Schaufensterantrag bezeichnet … und man sollte den Antrag zurücknehmen, da ja schon alles läuft.

Herr Körner, wir kommen ihrem Vorschlag nicht nach, denn es ist aus Sicht der Mehrheitsgruppe für den Naturschutz, für die Gemeinde Rhumspringe, die Stadt Herzberg, die 15.000 Haushalte, die an der Trinkwasserversorgung durch die EEW aus der Rhumequelle hängen, ein elementares Interesse, dass alles getan wird, um die Rhumequelle und die umliegenden Flächen im Naturschutzgebiet ins öffentliche Eigentum zu übernehmen und die Trinkwasserentnahme im jetzigen Zustand zu erhalten.

Dafür sitzen wir hier im Kreistag um uns um diese Belange zu kümmern, ich zumindest verstehe mein Mandat so.

Fünf „magische Orte“ in Niedersachsen sollen eine besondere Strahlkraft erhalten – einer liegt im Landkreis Göttingen – gestern wurde die Vision für die Rhumequelle von der Architektenkammer vorgestellt – die Gemeinde Rhumespringe hat bereits erhebliche Mittel im Haushalt bereitgestellt – beteiligt ist der Landkreis vom Naturschutz und vom Referat für nachhaltige Regionalentwicklung. Nichts geht, wenn der neue Eigentümer den Zugang verwehrt und eine Entwicklung des Gebietes somit unmöglich wird.

Aus dem Quelltopf wird Trinkwasser entnommen und im Wasserwerk aufbereitet – dazu ist auch der Stau notwendig.

Das Wasserrecht hängt an der Papierfabrik. Was passiert, wenn kein neues Wasserrecht ab 2029 beantragt wird, weil der neue Eigentümer anderes vorhat?

Das Naturschutzgebiet „Rhumeaue/ Ellerniederung/ Gillersheimer Bachtal“ ist zum größten Teil im Eigentum des Landes, um die Ziele des Naturschutzes umzusetzen – das Herzstück des Naturschutzgebietes – die Quelle – ist privat und Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung müssen ordnungsrechtlich durchgesetzt werden, wir alle wissen, wie schwierig das ist!

Im Rahmen des Verkaufs der Papierfabrik ist das Vorkaufsrecht vom Landkreis Göttingen wahrgenommen worden, bislang konnte das Vorkaufsrecht nicht vollzogen werden, weil der Käufer es beklagt. Das Vorkaufrecht ist über das BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) und NNatG (Niedersächsisches Naturschutzgesetz) geregelt.

Landrat Riethig hat bei dem Termin mit Umweltminister Lies deutlich gedacht, dass der Landkreis das Vorkaufsrecht durchsetzen will.

Liebe Kreistagskolleginnen und Kollegen,
ich bitte Sie heute ausdrücklich darum, dass wir dieses Bestreben zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, der Entwicklung als „Magischer Ort“ und als Naturschutzgebiet unterstützen:

Der Beschlussvorschlag lautet:

Der Kreistag unterstützt die aktuellen Bemühungen von Landrat und Verwaltung, die Rhumequelle in Absprache mit der Stadt Herzberg und der Gemeinde Rhumspringe in öffentliches Eigentum zu übernehmen, um dadurch das Quellengebiet für den Naturschutz, die Trinkwasserversorgung und das frei zugängliche Naturerlebnis zu sichern. Sollten weitere juristische Schritte und Verfahren notwendig sein, so sichert der Kreistag hierfür seine Unterstützung zu.

Es gilt das gesprochene Wort

Rede im Kreistag am 12.07.2022 in Göttingen
Bärbel Diebel-Geries, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion