Herr Vorsitzender,
Herr Landrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,
meine Damen und Herren,

Die heute zur Beschlussfassung stehende Vorlage zum Teilplan Wind ist ein wichtiger Schritt für Maßnahmen gegen den Klimawandel im Landkreis Göttingen. Bei allem Verständnis dafür, dass man immer gerne etwas mehr Zeit hätte, um seinen Einspruch gegen Dinge zu formulieren, die ein selbst betreffen können, halten wir es als Mehrheitsgruppe SPD/Grüne für nicht notwendig,

Zum einen wurden die Gemeinden bereits vor einem Jahr informiert und seit dem 24. April kennen diese den für sie relevanten Teil der Planungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Eingabefrist wurde bereits verlängert. Zudem gibt es die Möglichkeit über ein Portal sehr einfach seine Bedenken an den Landkreis zu übermitteln.

Die Argumentation im Antrag der FDP ist vorgeschoben. Europawahl und Europameisterschaft machen hier sicherlich keinen Ausschlag. Bereits jetzt erreichen uns als Fraktion aber auch die Verwaltung diverse Mails und Anrufe, die sich mit den Inhalten des Teilplans beschäftigen. Das zeigt uns deutlich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger schon jetzt die Unterlagen angeschaut und sich damit auseinandergesetzt haben. Der Landkreis verweist nicht auf die noch nicht begonnene Auslegung, sondern führt bereits jetzt Gespräche. So hat gerade am gestrigen Tag ein Gespräch mit Vertretern einer unserer Gemeinden, an der auch ein interessierter Bürger teilnehmen konnte, stattgefunden.

Es kann also gar nicht von einer zu kurzen Frist gesprochen werden. Zudem ist das Argument, welches vom Göttinger Tageblatt mal wieder bereitwillig und ungeprüft aufgenommen wurde, es würde unter den Bürgermeistern brodeln, schlichtweg falsch. Als SPD-Fraktion hatten wir unsere Bürgermeister eingeladen, genau diese Fragestellung mit uns zu diskutieren. Die mit Abstand größte Anzahl der Bürgermeister hat uns mitgeteilt, dass sie mit der Fristsetzung wenig Probleme hat.

Eine Fristverlängerung bedeutet erheblichen Aufwand für die Verwaltung, Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern und bietet nach unserer Auffassung für die wirklich interessierten Menschen kaum Vorteile.

Eine Verzögerung des Verfahrens können wir uns nicht leisten. Nicht alle Gemeinden haben rechtsgültige Flächennutzungspläne mit Windvorranggebieten. Es besteht die Gefahr, dass der Bau von Anlagen mancherorts nicht gesteuert werden kann.

Wir möchten jedoch die Verwaltung auffordern, noch mal eindrücklich darauf hinzuweisen, dass Einsprüche zum Verfahren nicht nur über das Onlineportal, sondern auch wie bisher schriftlich von den Betroffenen eingereicht werden können. Wir würden uns freuen, wenn die Presse dieses auch noch mal klarstellt, um auch den Menschen, die das Internet nicht nutzen möchten, die Chance zu bieten, ihre Einwendungen an den Landkreis übermitteln zu können.

Wir lehnen diesen Änderungsantrag deshalb ab.