Herr Vorsitzender, Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,


wir stellen heute eine Resolution zur Abstimmung, die die Prüfung eines Parteienverbotsverfahren bei den Verfassungsorganen einfordert.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei Alternative für Deutschland als gesichert rechtextreme Bestrebung eingestuft. Es ist jetzt an der Zeit, etwas zu tun, damit sich die deutsche Geschichte nicht wiederholt.
Ich möchte betonen, dass wir weder alle Mitglieder*innen der AfD, ihre Sympathisant*innen oder ihre Abgeordneten unter einen Generalverdacht stellen. Jedoch wird das Bundesamt für Verfassungsschutz gute Gründe für die Einstufung haben, die sich aus dem Parteiprogramm, politischen Anträgen und Handlungen und dem Verhalten und den Äußerungen von führenden Parteimitgliedern der AfD seit Jahren ableiten lassen.
Nicht umsonst haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes in Art. 21 Abs. 3 die Möglichkeit eines Parteienverbots im Rückblich auf die Geschichte des Dritten Reichs explizit aufgenommen.  Laut Art. 21 abs. 2 sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Damit wurde uns als Gesellschaft und uns als politischen Akteuren auch eine Verantwortung übertragen, dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Geschichte nicht wiederholt.
Die Partei verfolgt nach Überzeugung des Verfassungsschutzes ideologische und politische Ziele, die mit den Grundprinzipien des Grundgesetzes unvereinbar sind. Die Radikalität der Partei, ihre strukturellen Verbindungen in rechtsextreme Kreise und ihre Versuche, demokratische Institutionen von innen heraus zu delegitimieren, gefährden die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Einige werden sagen, es nicht die richtige Zeit, es ist gefährlich und kann die AfD stärker machen.
Meine Eltern, beide 1929 geboren haben mir früh darüber erzählt, wie es war unter den Nazis, und in einem unsäglichen Krieg aufzuwachsen. Bereits als Jugendlicher habe ich das Lager Dora in Nordhausen, also schon lange vor der Wiedervereinigung, besichtigt können. Das hat mich geprägt.

Wenn man sich anschaut, wie schnell es von dem ersten Antritt der NSDAP bei der Reichstagswahl 1928 mit nur 2,6% der Stimmen, über die Wahlen 1930 mit 18,3% und den Wahlen im Juli und November 1932 mit 37,4 und 33,1% ging, bis Hitler am 30. Januar 1933 von Reichspräsident Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde. 
Am 27. Februar 1933 brennt der Reichstag. 
Am 28. Februar 1933 hebt die NSDAP mit der Reichstagsbrandverordnung zentrale Grundrechte aus und ermöglicht am 5. März 1933 eine neue Reichstagswahl, bei der die NSDAP 43,9 % erreicht. 
Bereits am 22. März 1933 wird das erste Konzentrationslager in Dachau eröffnet.
Also stellt sich heute die Frage, wann es die richtige Zeit, wann ist es ungefährlicher ist nicht mehr. Auch das lehrt uns die Geschichte.
Wir sind uns sicher, es ist jetzt die Zeit die verfassungsgebenden Organe Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat zu stärken, wenn auch wir als Kommunalpolitiker*innen ein klares Zeichen setzen und diese darum bitten, alle Möglichkeiten, die uns unser Grundgesetz gibt zu nutzen, um unsere Demokratie, die Menschenrechte und unsere Werte zu schützen.
Ich bitte um Unterstützung für diese Resolution.

Es gilt das gesprochene Wort. 
Hann. Münden, den 18.06.2025
Dr. Thorsten Heinze
Fraktionsvorsitzender der SPD Kreistagsfraktion Göttingen