Herr Vorsitzender,
Herr Landrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,
meine Damen und Herren,

Wir sollen heute die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren für den Teilplan Windenergie des RROP des Landkreises Göttingen beschließen. Wie bereits zum Antrag der FDP dargelegt, sind die Informationen bereits seit Wochen allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlich zugänglich. 

Natürlich erzeugt ein solcher Teilplan Wind Betroffenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei den Gemeinden. Die Auswirkung des Klimawandels sind jedoch nicht von der Hand zu weisen. Auch gerade in diesen Tagen kommt es zu Starkregenereignissen, wie wir sie in dieser Häufigkeit und Stärke noch vor zehn Jahren nicht erlebt haben. Die Auswirkungen sind überall spürbar und dabei geht es nicht nur darum, dass wir zukünftig wohl kaum noch weiße Weihnachten haben werden. Es gilt also gegenzusteuern. Und diese Gegenmaßnahmen sind genau die, die dann vor Ort bei fast jedem von uns sichtbar werden, zum Beispiel in Form von Windrädern oder großflächigen Fotovoltaikanlagen. Schön finden muss man sie nicht, notwendig sind sie jedoch.

Bereits vor einem Jahr hatte Landkreis mit den Gemeinden Gespräche begonnen und die ersten Planungen vorgelegt. 

Wenn man sich intensiv mit den Plänen beschäftigt, stellt man fest, dass es Häufungen und weiße Flecken gibt. 

Wenn man auf die Karte des Landkreises Göttingen die Flächen, die grundsätzlich für WEA nicht nutzbar sind, wie zum Beispiel Ortslagen, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und auch die Restriktionen des Landes Raumordnungsprogramms und der militärischen Belange anwendet, so bleiben nur wenige Flächen übrig. Auf diese werden dann die gesetzlichen Kriterien, so zum Beispiel auch zum Artenschutz, Abstandsregelungen und Erholungsfunktionen angewendet. Übrig geblieben ist dabei keine Fläche, bei der es keine Einschränkungen gab. An dieser Stelle begann dann ein umfassender Abwägungsprozess, der die gesetzlichen Anforderungen aber auch die seitens des Landkreises formulierten Ansprüche wie zum Beispiel zum Siedlungsabstand abwägt. Hoher Stellenwert hat dabei der Artenschutz, den man hier im Landkreis mit dem Rotmilan verbinden kann. Letztendlich bleiben Flächen übrig, bei denen Einschränkungen bzw. Auswirkungen geringer sind als an anderen. Dies führt zu einer Fläche von 1,44 %, die nur wenig über den vom Land geforderten 1,16 % für die Ausweisung des substantiellen Raums liegt und die bei der folgenden Abwägung Spielraum bietet. Schaffen wir es nicht, 1,16 % als Windvorrangflächen auszuweisen, kommt es per Gesetz zur Superprivilegierung. Das bedeutet, dass praktisch an jeder Stelle im Landkreis, an der es Genehmigung rechtlich möglich ist, Windräder gebaut werden könnten. Dann geht es nur noch um den Profit der Unternehmen und nicht mehr um die Abwägung der berechtigten Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, Naturschutz, Artenschutz und Verträglichkeit.

Noch mal zur Verdeutlichung: Heute beschließen wir die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren. Wir beschließen nicht die Flächen. Die Verwaltung und die Politik werden sich ausgiebig mit den Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen. Am Ende wird wie so häufig ein Kompromiss stehen, der alle Belange abgewogen haben wird. Aber dieser Prozess beginnt erst, nachdem die Einwendungen bewertet worden sind. Uns als Gruppe ist es dabei wichtig, dass wir unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten und versuchen eine Klimakatastrophe abzuwenden und dabei alle Belange berücksichtigen.

Wir stehen dabei den Bürgerinnen und Bürgern und auch den Gemeinden zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, teilen sie uns ihre Einwände mit, damit wir diese in den folgenden Beschlüssen berücksichtigen können.