Anfrage zur Sitzung des Kreistages am 3. Juli 2019:

Waldpädagogikzentrum – Regionales Umweltbildungszentrum RUZ Reinhausen

In der Sitzung des Kreistages am 05.09.2018 wurde der Antrag Drs. 0244/2018 der Gruppe SPD/GRÜNE/FWLG vom 21.08.2018 „Waldpädagogikzentrum - Regionales Umweltbildungszentrum RUZ Reinhausen ausbauen und sichern! Lern- und Erfahrungsräume für Kinder in Natur und Landwirtschaft verstärkt für Umweltbildung nutzen!“ mehrheitlich beschlossen:

Der Kreistag bittet den Landrat, sich bei der Landesregierung nachdrücklich und kurzfristig für die nachfolgenden Maßnahmen einzusetzen:

1. Das Waldpädagogikzentrum - Regionales Umweltbildungszentrum Reinhausen (RUZ Reinhausen) - ist mit den genutzten Gebäuden der ehemaligen Domäne und erweiterten landwirtschaftlichen Flächen der Domäne dauerhaft zu sichern und als Eigentum in öffentlicher Trägerschaft zu belassen oder z.B. in eine Stiftung zu überführen.

2. Sollten darüber hinaus, weitere Flächen an Dritte veräußert werden, sind zunächst die Belange von Gemeinde und Landkreis zu berücksichtigen. Danach sollen weitere Verkaufserlöse für die langfristige Sicherung des RUZ, sowie den Unterhalt der Gebäude verwendet werden. Ein weiterer Abriss von Gebäuden ist zu unterbinden. In sämtliche Verhandlungen sind die Gemeinde Gleichen und der Landkreis einzubinden.

3. Die Landesregierung wird gebeten, die personelle Ausstattung des RUZ Reinhausen zu stärken, um noch mehr Schulklassen die Nutzung zu ermöglichen und das Angebot zu erweitern.

Am 06.05.2019 wurden von Vertretern des Landwirtschaftsministeriums erste Vorstellungen über die künftige Nutzung der Gebäude und Freiflächen für das RUZ erläutert. Dabei wurde von der Gemeinde und den örtlichen Vertretern deutlich gemacht, dass die Wegeparzellen und die historischen Treppen ebenfalls in öffentlicher Hand bleiben müssen und dass ebenso der Bedarf besteht, landwirtschaftliche Flächen in ausreichender Größe für die Einrichtung zur Verfügung zu stellen und diese direkt an die Einrichtung zu verpachten.

Bei einem weiteren Gesprächstermin im Landtag am 16.05.2019 wurden diese Belange nochmals vorgetragen und auch die Notwendigkeit der ausreichenden Flächenausstattung erläutert. Die personelle Ausstattung sollte auch über das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft (ZEHN) gewährleistet werden.

Nach unserer Kenntnis wurde am 20.06.2019 ein notarieller Vertrag zum Verkauf der Hofstelle geschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist der Landkreis über den Verkauf und den Inhalt des Kaufvertrags informiert?
  2. Sind die Belange der Gemeinde berücksichtigt?
  3. Welche Flächen sind an den Pächter verkauft worden?
  4. Wer ist Eigentümer der Wegeparzellen, welche Nutzungsrechte sind vorgesehen?
  5. Sind weitere Verkäufe geplant?
  6. In welchem Umfang werden landwirtschaftliche Flächen an das RUZ verpachtet?
  7. Wird das RUZ beim ZEHN finanziell berücksichtigt?
  8. Wie soll eine finanzielle Besserstellung bzw. verbesserte personelle Ausstattung der Einrichtung erfolgen, um den pädagogischen Ansprüchen des RUZ genügen zu können?